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Benedikt Lux

GRÜNE 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Ganz cool, Leute! – Das ist doch eine berechtigte Frage. Was ist denn die interessanteste Sanktion für einen Gastronomen in der Marktwirtschaft, in der wir leben? Woran hat der Gastronom Interesse? – An Umsatz, an Kunden, an einem guten Ruf, an Leuten, die wiederkommen, an Leuten, denen das Essen schmeckt. Und jetzt gibt es da nicht nur einen Bußgeldbescheid oder eine Auflage: Kontrollieren Sie mal häufiger Ihre Küche, oder setzen Sie Ihre Mützen auf beim Kochen! What ever! Jetzt gibt es eine Ampel, jetzt gibt es da ein System, bei dem die Kundinnen und Kunden selber sagen können: Nein, da lasse ich kein Geld mehr. – Und gerade die Kundinnen und Kunden – – Nehmen Sie ein Ausflugslokal in Berlin Dahlem. Da waren die Ratten in der Küche sehr beliebt. Da stand eine Meldung in einer Berliner Zeitung darüber. Aber gerade die Leute, die sich nicht tagtäglich informieren in den Medien und den Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, brauchen doch am Eingang eine Info: Mensch, hier gab es eine Kontrolle, die war rot, gelb oder grün. – Genau die Leute wollen wir befähigen und ermächtigen, dass sie ihre Wahl besser treffen. [Beifall bei den GRÜNEN] Dazu dient das Lebensmitteltransparenzüberwachungsgesetz, das übrigens ein paar gute Väter hat, unter anderem den sehr geschätzten ehemaligen Justizsenator Dr. Dirk Behrendt und meinen geschätzten Kollegen Dr. Altuğ. Und da merkt man auch wieder eins: Sie setzen dort die Kettensäge an, bei all dem, was den Verbraucherinnen und Verbrauchern in dieser Stadt nützt, bei allem, was Lebensmittel am Ende in der Qualität besser macht. Und vor allen Dingen bestrafen Sie diejenigen Gastronominnen und Gastronomen, die sich an Recht und Gesetz halten. Das ist ja die Folge. Natürlich sind diejenigen dann dran, die tagtäglich harter Arbeit nachgehen, wenig Umsatz machen, weil sie die Auflagen erfüllen, und die vielleicht bei einer Kontrolle keine Beanstandungen bekommen. Die werden nicht belohnt, die werden indirekt bestraft, und die schwarzen Schafe lassen Sie laufen. Dazu dient Ihr Aufhebungsgesetz. Und auch, weil wir eigentlich formal nicht zu Tagesordnungspunkt 16, nämlich Ihrer Aufhebung des Gesetzes reden, sondern zu einem Antrag der AfD-Fraktion – – Also da muss man sagen, es ist rechtsstaatlich geboten, dass die Leute, bei denen mal eine Beanstandung festgestellt worden ist, die Möglichkeit haben, zum Amt zu gehen und zu sagen: Bitte kontrolliert mich noch mal. Ich habe das Verhalten abgestellt. – Das im Gesetz zu haben, ist doch ein gutes Zeichen dafür, dass man es ernst meint mit der Lebensmitteltransparenz und -qualität.

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