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Dr. Ersin Nas

CDU 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz und die Durchführungsverordnung hatten das Ziel, die Ergebnisse der auf europa- und bundesrechtlicher Grundlage stattfindenden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung öffentlich so darzustellen, dass sich der Verbraucher auf einfache Weise einen Eindruck von den Hygienestandards von Geschäften, Betrieben oder Restaurants verschaffen kann. Das Gesetz regelt, wie diese schon bundesrechtlich vorgesehene Bewertung in Form eines Balkendiagramms, das hier genannte Transparenzbarometer, umgewandelt wird. Das Gesetz wurde erlassen – Herr Kollege, Sie haben es völlig zu Recht gesagt, da haben Sie in der Tat aufgepasst und auch richtig zitiert –, obwohl die Bezirksämter deutlich darauf hingewiesen haben, dass das Gesetz nicht umgesetzt werden kann. Die Probleme wurden mehrfach geschildert. Dennoch hat man das Gesetz in der jetzigen Form erlassen, mit den verfassungsrechtlichen Bedenken und allem Drum und Dran. Tatsache ist, dass das Gesetz in den Bezirken aktuell nicht umgesetzt wird. Bis auf eine oder zwei Ausnahmen wurden keine Barometer veröffentlicht. Der Hinweis, das Land soll einfach die Bezirke personell aufstocken, zeigt, dass man sich mit der Problematik und der Thematik nicht richtig auseinandergesetzt hat. Ein Aufwuchs, wie er hier geschildert worden ist – ich sage Ihnen, wie dieser Aufwuchs aussehen müsste: Nach den Berechnungen des Senats müsste das Personal im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht mehr als verdoppelt werden. Genauer gesagt brauchen wir nach einem Prognosemodell 700 Vollzeitäquivalente, um allein den Anforderungen aus dem Gesetz gerecht zu werden. Das kann es nicht sein. Auch wir als Koalition, und auch die Senatsverwaltung, haben uns intensiv und lange Gedanken gemacht, wie man Änderungen vornehmen kann, um das Gesetz effizienter zu gestalten.

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