Christoph Wapler
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Sven Meyer! Zu wenig, zu spät, so lässt sich diese Koalitionsvorlage zusammenfassen. CDU und SPD haben wieder einmal hart miteinander gerungen und herausgekommen ist wieder einmal der kleinste gemeinsame Nenner. Nur leider bedeutet der hier harte Realität für die Berliner Beschäftigten. Berlin muss eine Vorreiterrolle für soziale Gerechtigkeit und Gute Arbeit einnehmen, und der Landesmindestlohn ist ein wichtiges Signal dafür, dass das Land Berlin alle Möglichkeiten ausschöpft, um in seinem Einflussbereich für faire Löhne und gute Renten zu sorgen, denn die Beschäftigten haben ein verdammtes Recht darauf, ihr Leben jetzt und auch im Alter mit ihrem Lohn bestreiten zu können! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Im Ausschuss haben wir den Antrag und unseren Änderungsantrag dazu kontrovers diskutiert. Dort haben wir uns und auch hier werden wir uns bei der Abstimmung über die Koalitionsvorlage enthalten. Ich sage Ihnen noch mal kurz warum. Zunächst das Positive: Gut an Ihrem Antrag ist die Klarstellung, dass ein Mindestlohnniveau, das nur mit Zulagen und Zuschlägen erreicht werden kann, kein armutsfester Mindestlohn ist. Dieser Zustand, auch bei Berliner Landesunternehmen, ist beschämend für Berlin, und das gehört einfach abgestellt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Das ändert freilich nichts an dem grundlegenden Konstruktionsfehler Ihres Antrags. Wir wissen alle: Für viele reicht der gesetzliche Mindestlohn vorne und hinten nicht. Das zeigt sich auch daran, dass dieses Hohe Haus einen weit über dem Mindestlohn liegenden Landesmindestlohn eingeführt und ständig angehoben hat. Wir haben gemeinsam mit den Linken gefordert, diesen Landesmindestlohn hier und jetzt auf 15 Euro zu erhöhen. Sie haben das abgelehnt. Sie wollen hier gesetzlich einen Mindestlohn festschreiben, der mit 13,69 Euro weit unter dem armutsfesten Stundenlohn liegt. Das ist Tatsache, und dem können wir nicht zustimmen. Dieser Berliner Mindestlohn verstößt auch gegen die Vorgaben der EU-Richtlinie. Die fordert mindestens 60 Prozent vom Medianlohn der Vollbeschäftigten. Nach aktuellen Berechnungen wären das im nächsten Jahr 15,12 Euro. Die hohen Lebenshaltungskosten in Berlin sind da noch gar nicht berücksichtigt. Und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten ist ja wohl der Satz, allerhöchstens dürfe ein Mindestlohn nach 45- jähriger sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung eine Rente ohne Aufstockung ermöglichen. „Allerhöchstens“ – ist das nötig, um die CDU ruhigzustellen? – Die soziale Verachtung, die aus diesem Satz spricht, die ist nicht unsere. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Nicht zuletzt ist es auch fatal, wenn das Land Berlin die Verantwortung für den Mindestlohn auf die Bundesebene abwälzt. Denn wir wissen alle: Diese Mindestlohnkommission war und ist nicht in der Lage, existenzsichernde Löhne zu sichern und Erwerbsarmut zu verhindern. Wir sind es. Wir als Gesetzgeber sind gefordert, einen existenzsichernden Mindestlohn sicherzustellen. Das ist unsere Verantwortung. Existenzsicherung ist eine politische Aufgabe, der wir uns hier und heute stellen müssen. Dem werden Sie nicht gerecht. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
