Martin Matz
Vielen Dank, Herr Kollege Zillich! Das eine war vielleicht ein Missverständnis. Wir müssen auf der Bundesebene keine Regeln ändern. Aus meiner Sicht sind die Regeln auf der Bundesebene da. Die Finanzämter können im Einzelfall tatsächlich auch auf eine Steuerforderung verzichten. Das ist unter anderem einer der Wege, die wir hier begehen können. Bei dem anderen mit den Bodenrichtwerten, was Sie als meine Idee kennzeichnen, will ich die Urheberschaft gar nicht beanspruchen, sondern das hat der Finanzsenator im Hauptausschuss gesagt. Ich gehe davon aus, dass ihm das so bedeutsam war, das dort zu sagen, weil er daraus auch Schlüsse folgen lassen will, wie wir nämlich dann jetzt im Weiteren damit umgehen. Ich habe das Beispiel auch genannt. Das war jetzt nicht genau das mit der sportlichen und kulturellen Nutzung, sondern das mit baureifen Grundstücken. Aber Sie können daran erkennen, dass gleiche Sachverhalte in der Bodenrichtwertkarte jedenfalls nicht zu gleichen Antworten führen. Das ist dann eben dem Sinn und Zweck des Grundsteuergesetzes auch unangemessen. Daran muss man etwas tun. Ich vertraue fest darauf, dass jetzt der Finanzsenator dieser Feststellung auch noch konkretes Handeln folgen lassen wird. Deswegen bin ich da zuversichtlich. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Beifall von Lars Bocian (CDU) und Dirk Stettner (CDU)]
