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Martin Matz

SPD 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst sollte man einmal feststellen, dass im Jahr der Einführung der neuen Grundsteuer das Hauptversprechen durchaus eingehalten worden ist, nämlich die Aufkommensneutralität. Der neuesten Steuerschätzung von Oktober 2025 entnehmen wir, dass die Einnahmen dieses Jahr 880 Millionen Euro betragen sollen, und insoweit entspricht das durchaus dem Versprechen, das diese Koalition gegeben hat. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Auch kann man sehen, dass die relativ große Spreizung der Steuermesszahlen zugunsten der wohnwirtschaftlichen Nutzung die richtige Idee dieser Koalition war, und auch das hat sich erst mal bewährt. Nun kommen wir zu den Fragen: Wo läuft es vielleicht noch nicht so gut, oder wo müssen wir genauer hinschauen? – Ob die im Gesetz vorgesehene Härtefallregelung für Einzelfälle betroffener Privatpersonen wirklich gut greift und funktioniert, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt von hier aus immer noch nicht übersehen. Sicherlich werden wir uns das noch mal genau anschauen müssen. Ich halte es aber immer noch für zu früh, das heute hier ernsthaft tun zu können. [Steffen Zillich (LINKE): Aber genau dazu dient der Antrag doch!] Wenn man ansonsten noch Regeln verändern wollte, dann muss man darauf achten, dass man die ungleiche Behandlung gleichartiger Steuerfälle, deren Vermeidung das Bundesverfassungsgericht erwartet, nicht doch noch entstehen lässt. Auch das ist zu beachten, bei all den guten Vorschlägen, die vielleicht kommen. [Steffen Zillich (LINKE): Absolut!] Das macht es im Ergebnis dann aber natürlich schwieriger, denn neben den Einzelfällen privat genutzter Immobilien ist es sicherlich richtig, dass wir bei kultureller und sportlicher Nutzung einzelner Liegenschaften hier eine besondere Härte haben, insbesondere bei den Bädern, die schon angesprochen worden sind. Da tut sich dann schon die Frage auf, wie man mit diesen Ausreißern im Einzelfall umgehen kann. Ist es möglich, im Wege einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu helfen, oder braucht es strukturelle Anpassungen? Das Beispiel des Strandbads Weißensee, aber auch des Kinderbads Monbijou und anderer zeigen, dass der Ermittlung der Bodenrichtwerte hier eine ganz entscheidende Rolle zukommt. Und, das hat ja auch der Finanzsenator schon erkannt – – [Steffen Zillich (LINKE): Ach so!] Deswegen will ich hier mal dem Gerücht vorbeugen, wir würden nie zu irgendwas etwas sagen. Ich habe gestern konkret nichts gesagt, weil ich ja wusste, dass wir heute hier darüber reden würden und deswegen Gelegenheit sein würde, das zu tun. Der Finanzsenator hat aber gestern im Prinzip dasselbe gesagt, was er auch am 17. September schon einmal gesagt hat. Ich zitiere aus dem Inhaltsprotokoll. „Stattdessen müsse eine politische Auseinandersetzung mit der Frage der Bodenrichtwerte erfolgen, nach welchen Kriterien diese ermittelt würden, wie kleinteilig sie seien, wie der Gutachterausschuss arbeite und inwieweit seine Ergebnisse überprüfbar seien. Wenn Verkehrswertgutachten regelmäßig zeigten, dass Bodenrichtwerte die Realität verfehlten, liege das Problem eher in der Ermittlung dieser Richtwerte als im Steuerrecht selbst.“ Zitat Ende. – Das heißt, da ist das Problem durchaus erkannt worden. [Steffen Zillich (LINKE): Das schaffen Sie jetzt in den nächsten zwei Monaten, oder was? ] Ich habe mir auch noch mal aus Anlass der Debatte, die wir auch noch um eine zusätzliche Grundsteuer C für baureife Grundstücke führen, mal angeschaut, wie es denn bei den Bodenrichtwerden so aussieht, wenn man sich das im System BORIS anschaut, und siehe da, das geht ganz schön auseinander. So liegt zum Beispiel der Wert des baureifen Wohnungsbauvorhabens in Neulichterfelde bei 20 Euro je Quadratmeter laut Bodenrichtwertkarte, während bei einem ähnlichen Bauprojekt an der Landsberger Allee ein Wert von 850 Euro abgelesen werden kann. Das geht so weit auseinander, dass man natürlich an der Stelle erkennen kann, dass es entscheidend darauf ankommt, was für Liegenschaften noch in der jeweiligen Zone des Bodenrichtwerts enthalten sind – das haben Sie auch gesagt – und dass man da – und das hat der Finanzsenator wiederum gesagt – noch mal genauer darauf achten muss, wie man diese zuschneidet. Natürlich führt das auch noch mal zu der Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, über die Einführung einer Grundsteuer C nachzudenken, aber eben auch diese Frage der Bodenrichtwertermittlung hier noch mal in den Mittelpunkt zu stellen. Deswegen ist meine, ist unsere Erwartung als SPD-Fraktion heute, dass wir, ich will es mal anders sagen, den Finanzsenator sehr ermuntern, dem, was er in den Hauptausschusssitzungen jetzt zweimal gesagt hat, auch konkrete Veränderungen folgen zu lassen. Ich glaube, dass es neben der Möglichkeit, die Bodenrichtwertzonen anders zuzuschneiden, durchaus auch im Bundesgesetz über die Grundsteuer und auch in der Abgabenordnung die Möglichkeit gibt, dass man im Einzelfall auf eine unangemessene, festgesetzte Grundsteuerforderung auch verzichten kann. Auch darüber sollte weiter nachgedacht werden. Der Antrag der Linken geht in all seinen Punkten, die er hat, an den von mir jetzt geschilderten Problemen aus meiner Sicht teilweise leicht vorbei. Politisch ist es aber richtig, darauf hinzuweisen, und dass wir auch weiter hier Arbeit vor uns haben, der wir uns natürlich widmen wollen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]

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