Christian Gaebler
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Wir setzen hier Bundesrecht um, und das machen wir über diese Anwendungsvorschriften, wo wir das einheitlich für Berlin regeln wollen, denn weitere gesetzliche Maßnahmen kann das Land Berlin nicht treffen, da es nicht unsere Zuständigkeit ist. Insofern nutzen wir aber das, was wir an Möglichkeiten haben. Ich bin den Bezirken Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg dankbar, dass sie da entsprechend aktiv geworden sind. Auch andere haben sich dem inzwischen angeschlossen. Wir unterstützen das durch die entsprechenden Gespräche. Wir sind da in enger Abstimmung mit den Bezirken. Dass jetzt bei jeder Frage sofort kommt: Was bezahlen wir den Bezirken an Kostenrisiken? – Erst mal gibt es Bezirkshaushalte, die Sie hier im Parlament beschließen. Aus diesen können die Bezirke bestimmte Kosten auch selbst tragen. Sollte es dann zu Überforderungen oder zu besonderen Bedingungen kommen, oder dass wir sagen, wir machen ein Musterverfahren oder ein Pilotverfahren, um etwas grundsätzlich klären zu lassen, dann werden wir uns als Senat wie in der Vergangenheit auch da mit einbringen und gegebenenfalls auch Kosten übernehmen. Im Moment sind mir da aber keine grundsätzlichen Probleme bekannt. Zu der anderen Frage, noch kurz zum planungsrechtlichen Thema: Auch das muss noch mal untersetzt werden, ob es wirklich planungsrechtlich so allgemein möglich ist, dass man Wohnen auf Zeit schon in einem Planungsgenehmigungsverfahren untersagt. Dazu haben wir jetzt noch keine abschließende Klärung.
