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Christian Gaebler

06.11.2025 Sitzungen 19/74

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Dr. Kollatz! Der Bau-Turbo wurde ja im Vorfeld bereits intensiv diskutiert. Das Land Berlin hat sich im Gesetzgebungsverfahren von Anfang an für die Einführung ausgesprochen, da die Chancen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus mögliche Risiken überwiegen. Wir haben uns aber in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, dass in den Gesetzentwurf auch Möglichkeiten aufgenommen werden, Vereinbarungen über förderungsfähigen Wohnungsbau zu treffen, und dass auch soziale und kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Kitas und Schulen, in diesem Zusammenhang beschleunigt mitgeplant werden können. Diese Forderungen sind erfüllt worden. Insofern freuen wir uns, dass der Bau-Turbo jetzt so auf den Weg gebracht worden ist. Mit den nunmehr vorliegenden Möglichkeiten, Befreiungen und Abweichungen zugunsten des Wohnungsbaus zu genehmigen, ohne immer ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen, besteht eine Chance, einen Beitrag zur schnellen Schaffung dringend notwendigen Wohnungsbaus zu leisten. Erleichtert werden zum Beispiel die Aufstockung und Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken, aber auch die Errichtung von neuen Wohngebäuden bis hin zu ganzen Wohnquartieren auf Grundlage eines abgestimmten städtebaulichen Konzepts. Wichtig ist uns dabei gewesen, dass es eine einheitliche Anwendung in Berlin gibt, um die Möglichkeiten positiv zu nutzen, aber eben auch ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, des sogenannten Bau-Turbos, am 30. Oktober 2025 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Leitfaden zur Anwendung der neuen Regelungen in Berlin veröffentlicht. Wir sind damit das erste Bundesland, das tatsächlich auch die Umsetzung sofort in Kraft setzen kann. Der Leitfaden zur Anwendung der neuen Regelungen ist auch online auf den Seiten der Senatsverwaltung verfügbar. Hierzu wird es auch weitere Austauschtermine zwischen Senat und Bezirken geben. Neben der Entwicklung von Anwendungshilfen und der Begleitung der Umsetzung nimmt der Senat auch aktiv an dem Umsetzungslabor des Bundes zur Einführung des Bau-Turbos teil. Das Umsetzungslabor ist im November gestartet worden und wird voraussichtlich bis Ende März 2026 dauern. Dabei sollen sich die Städte im Prozess der Anwendung der Neuregelungen austauschen können und Unterstützung bei auftretenden Fragen erhalten. Wir tauschen uns auch jetzt schon intensiv mit unseren befreundeten Stadtstaaten Hamburg und Bremen aus, die sich auch im Vorfeld schon gemeinsam mit uns in das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene eingebracht haben. Ergebnisse aus diesen Prozessen werden auch für die Überarbeitung des Berliner Leitfadens genutzt werden können.

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