Reinhard Naumann
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Zuhörende hier auf der Tribüne und außerhalb des Hauses! Die Gewährung von Kirchenasyl bei uns in Deutschland ist, das will ich ausdrücklich für die SPD-Fraktion sagen, keine Missachtung des Rechtsstaates. Vielmehr dient Kirchenasyl von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen, von Aachen bis Görlitz und damit auch in unserem Bereich hier in Berlin und Brandenburg der Unterstützung dieses Rechtsstaates. Bereits 1997 hat der ökumenische Arbeitszusammenhang in einem gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht bekundet, dass die Bemühungen der Zuflucht gewährenden Kirchengemeinden regelmäßig darauf ausgerichtet sind, bei den verantwortlichen Stellen eine erneute – und das ist das entscheidende Stichwort – Überprüfung des Falles – ich betone: des Einzelfalles – unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte zu erreichen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Häntsch (CDU) und Dr. Claudia Wein (CDU)] Das, anknüpfend an das von Frau Dr. Wein und Frau Dr. Kahlefeld bereits Ausgeführte, will ich ausdrücklich anhand der noch nicht genannten Fallzahlen für unsere Region unterstreichen. Die Senatsverwaltung für Inneres hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass es aktuell Kenntnis über nicht einmal 100 Kirchenasylfälle in Berlin gibt, das heißt 95 Fälle mit 123 Personen, und darüber hinausgehend für den Bereich meiner evangelischen Landeskirche – und das umfasst dann schon auch weite Teile des Landes Brandenburgs und die schlesische Oberlausitz mit – 65 Fälle mit 85 Personen und 20 Kindern. Wir sprechen also über einen wirklich kleinen, wichtigen Zusammenhang gesellschaftlicher Solidarität [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] und nicht von einer Gefährdung des Rechtsstaates. Frau Senatorin Spranger und ihre Vorgängerinnen und Vorgänger – Stichwort Härtefallkommission – wissen, dass es in der Konstruktion eines verfassten Rechtssystems sehr wohl im Einzelfall – ich unterstreiche es noch einmal: im Einzelfall – Tatbestände geben kann, die uns veranlassen – mehrfach war ja bereits auch das Wort der Barmherzigkeit genannt, christliche Konnotation, die mir auch sehr gut gefällt, aber in der Sache kann man auch sagen, aus humanitären Gründen – im Einzelfall noch einmal nachzujustieren, genauer hinzuschauen. Das, unterstreicht die SPD-Fraktion, muss weiter geachtet werden. Die Kirchengemeinden, die engagierten Christinnen und Christen, die sich in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit über 6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bezogen auf diese kleine Zahl der Fälle engagieren, verdienen unsere Unterstützung. Die SPD steht an ihrer Seite. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
