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Dennis Buchner

09.10.2025 Sitzungen 19/72

Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrter Herr Kollege Schmidt! Sie sprechen ein Thema an, das uns nicht nur mit Blick auf die Einsatz- und Dienstkräfte von Polizei und Feuerwehr und auch der Justiz interessiert, sondern insgesamt natürlich mit Blick auf alle Berliner Beschäftigten, die in unterschiedlicher Weise immer wieder Vorfällen ausgesetzt sind, die auch psychologische Folgen haben, die anschließend natürlich entsprechend aufzuarbeiten sind, zu begleiten sind und entsprechende Fürsorge vonseiten des Dienstherren erwarten dürfen. Dass hierbei die genannten Vollzugskräfte natürlich in besonderer Art und Weise immer wieder unter Druck stehen, das haben auch die Beispiele, die wir gerade in der Fragestunde gehört haben, wieder bewiesen. Allein die Ereignisse rund um das Demonstrationsgeschehen in der Stadt führen immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen, bei denen es nicht selten auch zu psychologischen Folgeerscheinungen kommt. Wie gesagt, es betrifft auch Einsatzkräfte ganz anderer Bereiche. Ihnen liegt bereits vor – der Senat hat es im Vorfeld beschlossen, auf den Weg ins Parlament gebracht – eine Veränderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, die genau diesen Bereich adressiert und hier die Fürsorge in den Blick nimmt, Verbesserungen insofern insbesondere. Ich glaube, es sind solche, auf die auch die Einsatzkräfte und die zuständigen Senatsverwaltungen lange gewartet haben, die den Kausalzusammenhang zwischen psychologischen Schäden und dem ursächlichen Ereignis nicht mehr davon abhängig machen, dass es lückenlos nachzuweisen ist durch die Betroffenen, sondern eher im Vermutungsbereich zugunsten der Einsatzkräfte ausgeübt wird. Die Verbesserungen sind sehr stark angelehnt an die Fürsorge, die auch für unsere Einsatzkräfte der Bundeswehr bereits heute besteht. Hieran haben uns orientiert, und ich glaube, dass diese Verbesserungen auch von den Betroffenen und von den zuständigen Behörden sehr geschätzt sind. Denn all diejenigen, die es angeht, leisten einen unverzichtbaren Dienst, und ihnen durch Beweislasten hier das Gegenteil der Wertschätzung entgegenzubringen, die wir gerade diesen Dienstkräften schulden, das halten wir nicht für angezeigt. Deswegen liegt Ihnen dieses Gesetz jetzt auch zur Beratung vor. Der Senat hat es seinerseits mit großem Rückhalt für die entsprechenden Einsatz- und Dienstkräfte versehen. Ich hoffe, dass wir hier auch zu guten Ergebnissen der parlamentarischen Beratungen kommen, denn die Einsatzkräfte haben es in jedem Fall aus unserer Sicht verdient.

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