Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Ich kann die Frage nur für die Zuständigkeit der Bildungsverwaltung beantworten, wie wir Zuwendungen ausreichen. Wir haben im Bereich der Bildungs-, Jugend- und Familienförderung und damit der Zuwendungen in diesem Bereich in den Zuwendungsbescheiden eine zusätzliche Klausel, die ganz klar die Zuwendungsempfänger verpflichtet, solche Vorfälle zu vermeiden. Kommt es dennoch – Sie haben es gerade gesagt – durch Weitergabe von diesen Zuwendungsmitteln, wie im konkreten Fall, zu solchen Vorfällen, steht in dieser Vereinbarung der Zuwendungsförderung ganz klar, dass die Bildungs-, Jugend- und Familienverwaltung berechtigt ist, die Zuwendungsmittel zurückzufordern, wie gesagt, was wir in der Vergangenheit schon einmal getan haben und was wir, wenn sich die Vorfälle bestätigen, auch in Erwägung ziehen.
