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Dennis Buchner

09.10.2025 Sitzungen 19/72

Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst möchte ich einmal mit aller Deutlichkeit festhalten: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt sich mit aller Entschiedenheit gegen jegliche Form von Antisemitismus und Diskriminierung. Die Förderung von Projekten, die antisemitische Aussagen oder Symbole transportieren, steht in keinerlei Einklang mit unseren Grundwerten und ist auch mit unserem Förderverständnis unvereinbar. Zu Ihren Vorwürfen: Der Träger erhält von unserem Haus keine Zuwendungen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fördert die Stiftung Jugend und Familie mit circa 1 Million Euro zur Umsetzung des Jugenddemokratiefonds. Auch diese Stiftung hat den Träger nicht mit 20 000 Euro gefördert, sondern die Gelder gingen laut Zuwendungsbescheid der Stiftung gemäß der gegenwärtigen Förderstrukturen an zwei junge Privatpersonen, die dieses Fest veranstaltet haben. Die Entscheidung darüber, dass das an diese zwei jungen Personen ging, traf die Jugendjury selbst. Nach aktuellem Stand war das fragliche Angebot, das von diesen 20 000 Euro umgesetzt worden ist, nicht Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen. Wäre es dort kenntlich gemacht worden, hätte es keine Förderung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gegeben. Zunächst müssen wir die Ergebnisse der Prüfung abwarten. Bestätigen sich diese Überlegungen und Vermutungen, wie ich es gerade beschrieben habe, dann werden wir die Zuwendungen wieder zurückfordern. – Vielen Dank!

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