Iris Spranger
Verehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter! Ich darf vielleicht noch einen Satz vorwegsagen, denn nachdem die Lage sehr ruhig war, versammelten sich gegen 19 Uhr 300 bis 400 Personen, die sich trotz der Aufforderung der Polizei auch nach mehreren Durchsagen nicht entfernten. Dies wurde als unerlaubte Ansammlung im Hinblick auf die verbotene Versammlung bewertet. Die Personen, die sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernten, wurden aufgrund eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz in ihrer Freiheit beschränkt, und es wurden sukzessive ihre Identitäten zur Einleitung entsprechender Verfahren festgestellt. Hierzu musste vereinzelt – das haben Sie eben gesagt – unmittelbarer Zwang angewendet und eingesetzt werden. Minderjährige und Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen wurden priorisiert bearbeitet und aus den polizeilichen Maßnahmen dann auch entlassen. Nachdem gegen 23.30 Uhr alle priorisiert zu bearbeitenden Personen abgearbeitet worden waren, wurde die Maßnahme beendet. Wir haben insgesamt – die Einsatzkräfte habe ich bereits genannt – zwei verletzte Polizeikräfte und 193 Festnahmen, davon 102 männlich, 86 weiblich, 5 divers. Wir haben 65 Strafanzeigen, darunter viermal Beleidigung, einmal besonders schwerer Landfriedensbruch, Landfriedensbruch, Nötigung im Straßenverkehr, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen. – Herzlichen Dank!
