Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Krüger! Die Bildungssenatorin, ich, hat kein Gespräch abgesagt. Das Gespräch kann jederzeit stattfinden. Ich habe gar nicht die Handhabe, Gespräche abzusagen, die mit der Ansprechperson vereinbart sind. Die Schulaufsicht und die Schulleitung haben die Teilnahme an diesem Gespräch abgesagt, weil das Gespräch für eine Person außerhalb des schulischen Dienstes stattfinden sollte. Schulleitung und Schulaufsicht haben eine Fürsorgepflicht für in ihrem Dienst zuständige Personen, also an Schule tätige Menschen. Deswegen haben Schulleitung und Schulaufsicht die Teilnahme an diesem Gespräch abgesagt. Selbstverständlich kann das Gespräch stattfinden. Das müssen dann die Akteure, die dieses Gespräch initiiert haben, vereinbaren und sich da auch finden. Sie haben noch gefragt, was gleichzeitig noch stattfindet, was wir momentan machen. Ich habe gerade gesagt, dass ich sehr spät von dem Fall erfahren habe, erst Mitte September. Deswegen habe ich umgehend eine umfassende Sachaufklärung initiiert. Sie ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber fest steht bereits, dass unter Berücksichtigung der Betroffenheit der Lehrkraft der gesamte Sachverhalt noch nicht zufriedenstellend durch die Schulleitung und die regionale Schulaufsicht bearbeitet wurde. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht hat die Senatsverwaltung deshalb ein Gespräch mit der am Campus Rütli beschäftigten und offenkundig ebenfalls von Diskriminierung betroffenen Lehrkraft anberaumt. An diesem Gespräch werden weder die Schulleitung noch die Schulaufsicht teilnehmen, sondern der fachlich vorgesetzte Abteilungsleiter beziehungsweise der Stellvertreter sowie die zukünftige Leitung der Beschwerdestelle nach dem Landesgleichstellungsgesetz, also der Leiter der neuen zentralen Beschwerdestelle, die wir installieren. – Vielen Dank!
