Rolf Wiedenhaupt
Danke, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Volksverratsdiskussion kommen wir jetzt mal wieder zur Sache. Wir debattieren heute erneut über die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, und deshalb sage ich gleich zu Beginn: Wer heute fordert, sofort ein Vergesellschaftungsgesetz vorzulegen, der handelt nicht nur verantwortungslos, der widerspricht auch seinem eigenen Verhalten von vor vier Jahren, denn bereits 2021 lag uns ein nahezu identischer Antrag vor, damals von der AfD-Fraktion eingebracht. Der Inhalt war im Kern derselbe: Der Senat solle unverzüglich handeln und ein Gesetz zur Umsetzung des Volksentscheids auf den Weg bringen. Nur, wir gingen damals weiter als Sie, denn unser Ansinnen war und ist die Rechtssicherheit bei diesem Volksbegehren. Deshalb sah unser Antrag vor, den Gesetzesentwurf vor Inkrafttreten zur präventiven Normenkontrolle dem Berliner Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Wer war damals in der ersten Reihe der Gegner dieses Antrags? – Ach, die Linksfraktion! Selbst damals in Regierungsverantwortung und Herr des Verfahrens. Sie haben damals diesen Antrag abgelehnt, den Sie heute in schlechter Kopie vorlegen. Heute, vier Jahre später, kommen Sie mit einem Antrag, der nahezu wortgleich unsere Forderungen wiederholt. [Michael Dietmann (CDU): Hört, hört!] Jetzt soll alles plötzlich richtig sein? Das ist nicht konsequent. Das ist nicht glaubwürdig. Das ist pure politische Willkür. [Beifall bei der AfD] Aber hat sich die Situation zum Volksentscheid geändert? – Nein. Die angebliche rechtliche Machbarkeit bleibt hoch umstritten. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt das Eigentum. Artikel 15 des Grundgesetzes ist ungetestet und riskant. Das haben wir auch in allen Reden eben gehört. Schon 2021 war das Ihr Grund für eine sofortige Ablehnung. Wer jetzt eine sofortige Umsetzung fordert, ignoriert bewusst diese Unsicherheiten. Darüber hinaus bleiben die finanziellen Dimensionen von Ihnen völlig unbeachtet, und zahlen soll der Steuerzahler – sowie zukünftige Generationen. Es geht um zweistellige Milliardenbeträge. Milliarden, die unser Haushalt nicht hat und die an anderer Stelle fehlen würden – bei Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Verkehrsinfrastruktur. Auch das war 2021 ein Hauptargument gegen eine vorschnelle Umsetzung. Die Linke kann jetzt nicht ernsthaft erwarten, dass dieses Parlament heute etwas beschließt, was sie selbst 2021 mit Verve abgelehnt hat, nur weil der Antrag damals von der angeblich falschen Stelle kam. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Das ist doppelter Standard. So geht man nicht mit dem Willen der Wählerinnen und Wähler um. [Beifall bei der AfD] Der Volksentscheid hat ein Ziel formuliert, aber keinen fertigen Gesetzestext. Das darin geforderte Rahmengesetz ist kein Anwendungsgesetz. Auch die Linke liefert hier keine konkrete Lösung. Wer hier Ja sagt, weiß genau: Der erste Gang führt direkt zum Verfassungsgericht, und wir riskieren, dass Milliarden an Steuergeld verbrannt werden. Wer aber den Menschen bezahlbare Mieten verspricht, darf sie nicht mit Scheinlösungen und ideologischen Träumereien hinhalten. Vergesellschaftung baut keine einzige Wohnung, sie saniert kein Dach, und sie entlastet keine Familien. [Beifall bei der AfD – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Sie blockiert lediglich Milliarden, die wir für einen echten Neubau und Sanierung dringend benötigen würden. Darum sagen wir hier klar: Dieser Antrag ist nicht nur widersprüchlich, sondern auch gefährlich. Wer so handelt, hat das Vertrauen der Bürger nicht verdient. – Danke! [Beifall bei der AfD]
