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Sebastian Schlüsselburg

SPD 25.09.2025 Sitzungen 19/71

Die Sorgfalt ist wichtig, denn zentrale Fragen müssen geklärt werden, bevor es zu einer Anwendung kommt. Sind Wohnungen zum Beispiel als Grund und Boden vergesellschaftungsfähig? Ist eine Entschädigung unter Verkehrswert möglich? Kann es nur eine eingeschränkte Verhältnismäßigkeitsprüfung geben? Und hat Berlin ohne einen Zwilling in seiner Verfassung von Berlin zum Artikel 15 Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz? [Zuruf] Die Kommission sagt Ja. Die Mehrheit der Rechtswissenschaft sagt Ja. Die SPD-Fraktion und ich sagen Ja. Die Grünen und die Linken sagen Ja. Sogar der Verfassungsvater, Herr von Mangoldt, sagt das bei der Unter-Wert-Entschädigung. Aber wird das auch in Karlsruhe halten? Werden die zu diesen Punkten Ja sagen? [Zurufe von Elif Eralp (LINKE) und Dr. Klaus Lederer (LINKE)] Wir wissen es nicht mit Sicherheit. Wir müssen es aber wissen, bevor wir zur Anwendung schreiten, und zwar aus zwei Gründen. Wir müssen es juristisch wissen, denn wenn du den Artikel 15 Grundgesetz anwendest, tritt er unmittelbar, sofort in Kraft, und zwar sowohl juristischdinglich als auch in der Frage der Entschädigungspflicht. Wenn wir da einen Fehler machen, dann ist die Rückabwicklung politisch krass und finanziell teuer. [Robert Eschricht (AfD): Zu schlau für die Linke!]

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