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Vasili Franco

GRÜNE 25.09.2025 Sitzungen 19/71

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes ist überfällig. Wenn der Rettungsdienst allerdings so langsam unterwegs wäre, wie dieser Senat mit der Vorlage seiner Gesetze, dann wäre Berlin nicht mehr zu retten. [Beifall von Laura Neugebauer (GRÜNE), André Schulze (GRÜNE) und Sebastian Walter (GRÜNE)] Nun liegt heute ein Gesetz auf dem Tisch, und ich muss sagen, ich war überrascht. Die gesetzliche Festschreibung der Präventionsaufgaben des Rettungsdienstes, die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, die gesetzliche Verankerung einer regelmäßigen Rettungsdienstbedarfsplanung, die Überarbeitung der Beschickungsregel für Einsätze nach zeitlicher Dringlichkeit, der Einsatz von Telenotärztinnen und Telenotärzten, auch die rechtsichere ambulante Behandlung am Notfallort oder die Weitergabe an andere gesundheitliche Einrichtungen, die nicht zum Weitertransport in die ohnehin überlasteten Rettungsstellen führt, das sind alles gute und richtige Vorhaben. [Beifall von Martin Matz (SPD)] Sie stehen in diesem Entwurf, Herr Matz, aber wissen Sie, ich habe sie noch woanders gefunden, nämlich in einem Positionspapier, und zwar unserer Fraktion, aus dem Jahr 2022, dem Jahr des Dauerausnahmezustandes des Rettungsdienstes. Nun könnte ich natürlich sagen, wir waren einfach nur unserer Zeit voraus, aber wenn ich ehrlich bin, trifft viel eher zu: Sie sind der Zeit hinterher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. [Martin Matz (SPD):Wir haben das nicht bei den Grünen abgeschrieben, sondern bei der SPD! – Zurufe von den GRÜNEN: Oh!] – Das stand bei uns trotzdem drin. Auf Lobeshymnen sollten Sie daher lieber verzichten, denn diese ganzen sinnvollen Ansätze müssen erst mal mit Leben gefüllt werden, und so einige Ihrer Versprechen werden sich nicht alleine durch Beschluss eines Gesetzes erfüllen. Eine Entlastung durch die bessere Priorisierung von eilbedürftigen und nicht eilbedürftigen Einsätzen wird in der Praxis nämlich bereits vollzogen und lediglich rechtlich abgesichert. Mehr Entlastung findet an dieser Stelle gar nicht statt. Darüber hinaus verkaufen Sie es als großen Wurf, dass die Feuerwehr keine Krankentransporte mehr übernehmen wird. Natürlich soll der Rettungsdienst keine Krankentransporte übernehmen. Da sind wir uns auch einig. Sie werden allerdings nicht einfach die Verantwortung von sich schieben können, wenn es dort keine ausreichenden Kapazitäten gibt, denn auch wenn Krankentransporte nicht Teil der Aufgaben der Berliner Feuerwehr sind, so sind sie Teil der rettungsdienstlichen Versorgung, und die Sicherstellung einer bedarfs- und fachgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes liegt in der Verantwortung der Innenverwaltung. Das steht im Übrigen in § 2. [Senatorin Iris Spranger: Dazu stehe ich!] Damit haben wir nichts zu tun, das kann also nicht gelten. Wir müssen die Krise im Gesundheitssystem und der Notfallversorgung nicht so lösen, indem jeder die Verantwortung an andere ausgelagert. Es braucht eine bedarfsgerechte Patientinnen- und Patientensteuerung, damit jeder und jede die passende Hilfe erhält. Und das gelingt nur, wenn wir das Verständnis mal dahingehend überarbeiten, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen diese Verantwortung wahrnehmen. Von Ihnen kommt jetzt ja auch im Gesetz das Bekenntnis zu einer zentralen Krankentransportleitstelle. Herr Matz hat es jetzt schon wieder gekippt, dass das überhaupt nicht kommt. Das wundert mich nicht. Im Haushalt war dafür auch kein Geld vorgesehen. Ich wollte sagen, wir hoffen, dass es nicht nur eine Leitstelle auf dem Papier bleiben wird. Sie haben es gesagt, sie wird nur auf dem Papier bleiben; genauso übrigens wie die Stärkung der Prävention. Schau an! Selbst den vagen Ansatz im Haushalt haben Sie im Senat einfach rausgestrichen. Dabei würden gerade Kriseninterventionsteams nicht nur den Rettungsdienst, sondern auch die Polizei in schwierigen Fällen mit Menschen in psychischen Ausnahmezuständen entlasten und gleichzeitig die Bewältigung solcher Lagen verbessern. Und last but not least: Endlich finden wir in diesem Gesetz eine gesetzlich verankerte Rettungsdienstbedarfsplanung. Sie erinnern sich ja auch noch alle dran: Der Rechnungshof, der ja eigentlich sonst immer zum Sparen mahnt, hat uns gesagt: Es fehlen 1 000 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter beim Rettungsdienst. Eine Bedarfsplanung sollte ja nicht dafür da sein, dass man Fehler erst bemerkt, wenn es zu spät ist, sondern besser vorher. Und da bin ich dann doch darüber gestolpert, dass Sie in den Gesetzentwurf reingeschrieben haben: Diese Bedarfsplanung wird unabhängig erstellt, aber der Senat darf sie dann nach eigenem Gusto überarbeiten. Kurz gesagt, eine Innenverwaltung, die im Zweifel keine Probleme sehen will, kann sich das dann zukünftig auch schönschreiben. Deshalb muss uns klar sein: Der Rettungsdienst wird weiter ein Sorgenkind bleiben, solange uns die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Rettungswagen fehlen. Seit drei Jahren also kündigt die Innenverwaltung die große Reform an. Aus dieser Reform droht, wenn sie nicht vernünftig umgesetzt wird, ein Reförmchen zu werden. Und deshalb ist das hier auch kein Grund, einen Schlussstrich zu ziehen, auch nicht für diese Legislatur, sondern ein Grund, sich jetzt ans Werk zu machen. Denn wenn es jemand verdient hat, gerettet zu werden, dann ist es der Berliner Rettungsdienst. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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