Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kapek! Das ist nicht gesetzeswidrig. Wenn Sie sich in die Normenhierarchie hineinbegeben, dann ist es einfach so, dass Bundesrecht Landesrecht schlägt, und die StVO schlägt damit das Berliner Mobilitätsgesetz – dazu erstens. Zweitens: Nein, es wird keine Busspur auf der Elsenbrücke geben, sondern es wird eine Kfz-Spur auf der Elsenbrücke geben. Sie haben die Busspur auf der Elsenbrücke auch nicht angesprochen, sondern sie haben nur die Busspur, die sich im Bereich der Elsenbrücke befindet, angesprochen, und auf diese Frage habe ich geantwortet. – Vielen Dank!
