parlament-berlin.de ↗

Christian Gaebler

25.09.2025 Sitzungen 19/71

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schwarze! Der Senat begleitet das mit entsprechenden Gesprächen auf Bundesebene, wo es auch bereits die Ankündigung seitens der Justizministerin und der Bauministerin gibt, noch einmal dieses Thema Eigenbedarfskündigung und andere Voraussetzungen dafür zu prüfen, dass ein größerer Schutz da ist und dass genau dieses dann auch in das Mietrecht beziehungsweise das BGB eingebracht wird. Das ist aber etwas, wie Sie wissen, das auf Bundesebene beschlossen werden muss. Das kann das Land hier nicht regeln. Der Senat ist sich aber einig darin, das will ich auch noch einmal betonen, dass wir an dieser Stelle alle Möglichkeiten nutzen wollen, um Mieter vor Verdrängung und auch vor Eigenbedarfskündigungen zu schützen. Wichtig ist vor allen Dingen, hier auch ein wirksames Mittel gegen Missbrauch von Eigenbedarfskündigungen zu finden, wenn fälschlicherweise behauptet wird, ein Eigenbedarf nach gesetzlichen Regelungen läge vor. Dort haben wir dann eben das Problem: Wenn ein Gericht feststellt, dass das missbräuchlich war, ist der Mieter in der Regel trotzdem schon nicht mehr in der Wohnung, sondern bekommt maximal eine Entschädigung. Ich glaube, da ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass Mieterinnen und Mieter eben nicht mit falschen Angaben aus ihren Wohnungen verdrängt werden können, und das ist etwas, wofür wir uns jetzt insbesondere auch auf Bundesebene einsetzen.

Alle Reden von Christian Gaebler Protokoll ↗