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Christian Gaebler

25.09.2025 Sitzungen 19/71

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Diese Verlängerung ist sehr wichtig, weil die Regelung zum Jahresende außer Kraft treten würde, wenn es keine Verlängerung gäbe. Der Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung sieht vor, die Frist zu verlängern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist seit Ende Juli 2025 im Bundestag. Wir gehen davon aus, dass er zeitnah beschlossen wird. Entsprechend bereiten wir den Neuerlass der Umwandlungsverordnung durch den Senat vor, um dann sicherzustellen, dass keine Lücke entsteht, sondern dass die Umwandlungsverordnung durchgängig, auch im nächsten Jahr, weitergilt. Die neue Umwandlungsverordnung soll dann vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 gelten, sodass wir dann weiterhin an der Stelle gegen Umwandlungen vorgehen können und der Schutz erhalten bleibt.

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