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Christian Gaebler

25.09.2025 Sitzungen 19/71

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Das Umwandlungsgeschehen hat sich durch das Inkrafttreten des § 250 Baugesetzbuch tatsächlich deutlich reduziert. Vielleicht zur Erläuterung für diejenigen, die sich nicht so gut auskennen im Baugesetzbuch: Der Paragraf sieht vor, dass die Bildung von Teileigentum, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden kann und dass diese Genehmigungen sehr restriktiv erteilt werden können. Wir haben im Zeitraum von 2021 bis 2024 eine Reduzierung von 95 Prozent bei dem Umwandlungsgeschehen. Waren es 2021 noch 28 783 Wohnungen, waren es im Jahr 2024 nur noch 1 552 Wohnungen. Das heißt, die Umwandlungen sind faktisch zum Erliegen gekommen. Dass das schrittweise passiert, liegt an den Verzögerungen bei den Grundbucheintragungen. Insofern wird sich die Reduzierung auch in diesem Jahr weiter fortsetzen. Die Umwandlungsverordnung nach § 250 hat auch Vorrang gegenüber den Möglichkeiten nach § 172 – das bezieht sich auf Erhaltungsgebiete, die sogenannten Milieuschutzgebiete –, wo ein geringerer Schutz vorliegt. Insofern ist der § 250 sehr wichtig, um dem Umwandlungsgeschehen stadtweit entgegenwirken zu können.

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