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Cornelia Seibeld

11.09.2025 Sitzungen 19/70

Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2627 vorab federführend an den Hauptausschuss und mitberatend in Bezug auf die jeweiligen Einzelpläne beziehungsweise einzelne Kapitel an die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen – und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung durch den Senat ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein; ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Förster. – Bitte schön!

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