Sandra Khalatbari
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Eindruck erwecken, Gymnasien würden sich systematisch der inklusiven Bildung verweigern. Doch dieser Eindruck ist schlicht falsch, und er wird auch der engagierten Arbeit an unseren Berliner Gymnasien nicht gerecht. [Beifall bei der CDU] Bereits heute gilt: Die Vorgaben der Sonderpädagogikverordnung sind für alle Schularten verbindlich, auch für Gymnasien. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben dieselben Zugangsmöglichkeiten wie an jeder anderen weiterführenden Schule auch. Das ist geltendes Recht, und es wird auch so praktiziert. So sieht das Berliner Schulgesetz in § 56 – Übergang in die Sekundarstufe I – vor, dass Gymnasien 10 Prozent ihrer Plätze für, in Anführungszeichen, sogenannte Härtefälle – darunter fällt auch der sonderpädagogische Förderbedarf – vorrangig vorhalten. In der Praxis bleiben diese Kapazitäten aber immer wieder ungenutzt, denn der tatsächliche Bedarf ist manchmal niedriger. Warum ist es so? – Weil sich viele Familien ganz bewusst für andere Schulformen entscheiden, wie Integrierte Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen, weil diese ihrer Meinung nach besser auf die individuellen Lernpfade ihrer Kinder abgestimmt sind. Das ist Elternwille. Auch ich möchte das Beispiel des Hans-Carossa-Gymnasiums aufrufen. Seit sehr vielen Jahren gibt es dort erfolgreiche inklusive Arbeit. Dort besuchen Kinder mit dem Förderschwerpunkt, zum Beispiel, geistige Entwicklung, Sehen, Sprache und weitere Schwerpunkte gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern den Unterricht. Sie erhalten Unterstützung durch sonderpädagogische Kräfte. Möglich ist das durch ein fachlich qualifiziertes Lehrkräfteteam, ein gut abgestimmtes Förderkonzept und – ganz entscheidend – ein offenes Schulklima. Es braucht also keine neuen politischen Forderungen, sondern die konsequente Umsetzung des Bestehenden. Das leisten unsere Schulen und unsere Gymnasien bereits. Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden zusätzliche Lehrkräftewochenstunden gemäß der VV Zumessung auch an Gymnasien gezielt für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellt. – Keine Zwischenfragen! Vielen Dank! – Inklusion ist kein Etikett, das man verordnet. Sie muss mit Augenmaß, Fachlichkeit und Verlässlichkeit gelebt werden. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Das steht im Schulgesetz!] Dafür sorgen die schulischen Inklusionskonzepte, die vielerorts längst Bestandteil in den Schulprogrammen sind. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Nein!] Dafür sorgt unter anderem auch das SIBUZ mit seiner Beratung, und dafür sorgen Fortbildungen und Kooperationen, in denen sich Gymnasien stetig weiterentwickeln. [Beifall bei der CDU] Was wir nicht brauchen, ist eine pauschale Verpflichtung, die alle Gymnasien über einen Kamm schert, unabhängig von Standort, baulicher Situation oder personeller Ausstattung. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Umsetzung des Schulgesetzes!] Eine inklusive Schule ist kein Schnellbaukasten, sondern ein Entwicklungsprozess. Noch ein Wort zur Realität an unseren inklusiven Schulen: Bildung braucht Ressourcen, professionelle Teams und barrierefreie Gebäude. Das wissen wir alle, und der Senat ist hier bereits in der Umsetzung, auch mithilfe des Handbuches „Öffentlich zugängliche Gebäude“ und der Anleitung zur Barrierefreiheit. Diese Standards gelten für alle Schularten, selbstverständlich auch für Gymnasien. Wir alle wollen gemeinsam ein gerechtes, chancengerechtes Bildungssystem. Inklusion ist Teil davon, aber Inklusion darf nicht zur politischen Geste verkommen, die die Realität vor Ort ignoriert. Wir als CDU-Fraktion setzen auf Substanz und Symbolpolitik [Lachen von Tommy Tabor (AfD) – Tommy Tabor (AfD): Symbolpolitik!] und lehnen deshalb Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Unruhe]
