Elke Breitenbach
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege will das Wohnteilhabegesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen anpassen. So weit, so gut. Mit unserem Antrag heute möchten wir nicht nur an das Vorhaben erinnern – nicht dass es in Vergessenheit gerät wie der Wenckebach-Ausbildungscampus und Ähnliches –, sondern wir legen Ihnen auch Vorschläge vor, wie der Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung, insbesondere für behinderte Frauen und Mädchen, berücksichtigt und vor allem konkret umgesetzt werden kann und wie Frauenbeauftragte in den Einrichtungen eingeführt werden können. Warum halten wir das für wichtig? – Wenn wir uns die Zahlen angucken: Frauen mit Behinderungen erleben um ein Vielfaches häufiger Gewalt als der Durchschnitt der Frauen in der Gesellschaft. Etwa 90 Prozent berichten davon, dass sie psychische Gewalt erlebt haben; 75 Prozent haben körperliche Gewalt erlebt. Fast jede dritte Frau mit Behinderung wurde mit sexueller Gewalt konfrontiert. – Diese Zahlen sind tägliche Realität für ganz viele Frauen, und wir dürfen sie einfach nicht ignorieren. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Frauen und Mädchen mit Behinderungen brauchen besonderen Schutz und Unterstützung, Schutz und Unterstützung, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten sind und ihre Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen. Sie befinden sich ganz oft in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen. Sie erleben immer wieder, dass ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird, und sie erleben, dass ihre Selbstbestimmung, auch ihre sexuelle Selbstbestimmung, nicht geachtet wird. Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die Istanbul-Konvention verpflichten staatliche Stellen und Einrichtungen, Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Auf dem Fachtag „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderungen! Wie hilft die Istanbul-Konvention?“ im Mai 2023 haben Expertinnen, unter anderem das Netzwerk behinderter Frauen Berlin, aber auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, darauf hingewiesen, wie unzureichend diese Umsetzung ist und wie viele Lücken wir haben. Auch das Berliner Behindertenparlament hat schon 2022 in einem Antrag auf den unzureichenden Schutz hingewiesen. Die Leistungserbringer sind zwar seit 2021 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Schutz vor Gewalt umzusetzen, also Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln, aber das ist in der Praxis ungenügend. Weder gibt es überall Gewaltschutzkonzepte, noch werden die Betroffenen immer beteiligt, und es fehlen einheitliche Mindestkriterien. Die Heimaufsicht kann nicht mal sagen, welche Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte haben und welche nicht. Was wir brauchen in Berlin, sind klare Vorschriften zum Gewaltschutz. Und wir fordern Frauenbeauftragte in den Wohneinrichtungen, wie es zum Beispiel in Thüringen, Bremen oder Brandenburg vorgeschrieben ist. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Mit diesen Forderungen und auch weiteren Vorschlägen in unserem Antrag greifen wir Ergebnisse des oben genannten Fachtags auf und unterbreiten Ihnen klare Schritte zur Umsetzung. Es liegt an uns allen, die Hinweise der Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst zu nehmen und für einen konsequenten Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen zu sorgen. Machen wir beim Gewaltschutz ernst, und novellieren wir schnellstmöglich das Wohnteilhabegesetz, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
