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Martin Matz

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/69

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass mir die Debatten über dieses Thema zunehmend auf den Keks gehen. So muss man das tatsächlich ausdrücken, [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE)] denn es gibt einfach ein paar Dinge, die klar sind, und die muss man dann eben auch machen. Die gefallen dem einen mehr und dem anderen weniger. Es gibt aber auch immer ein paar Vorschläge, die einfach so in die Luft geblasen werden, und bei näherem Hinsehen, selbst auf die Paragrafen, die Sie dafür benutzen, stellt man fest, dass Sie das System selbst, dass Sie da verändern wollen, eigentlich gar nicht blicken. Also, worum geht es? – Wir haben jetzt die Situation, dass eine gemeinsame europäische Asylpolitik, abgekürzt GEAS, bevorsteht. Zur Umsetzung von GEAS gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Gesetzgebungsverfahren und rechtlichen Voraussetzungen, die dafür geschaffen werden müssen. Selbstverständlich ist auch Berlin in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet – wie gesagt, es ist auch ganz egal, ob einem das gefällt oder nicht –, zur Umsetzung dieses Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beizutragen. Das werden die beteiligten Verwaltungen selbstverständlich auch tun. Das sind sicherlich in besonderer Weise die Innenverwaltung und SenASGIVA. Jetzt haben wir aber auf der anderen Seite Ihre Forderung: Sie wollen nicht nur ein solches Zentrum, wie es in Eisenhüttenstadt und Hamburg ausprobiert worden ist, sondern Sie wollen das mit Ausreisegewahrsam verbinden. So ganz genau weiß man aber nicht, ob Sie das mit Ausreisegewahrsam verbinden wollen, denn der Paragraf, den Sie zitieren, ist der über die Abschiebehaft, und eine Abschiebehafteinrichtung haben wir in Berlin schon. Da gibt es im Moment eine Übergangsregelung, weil dort gerade umgebaut wird. Wir, die wir uns mit dem Thema beschäftigen, wissen das alle. Es gibt aber Abschiebehaftplätze in Berlin. Die Erfahrung zeigt aber, dass die rechtlichen Voraussetzungen, um sie auch zu nutzen, tatsächlich relativ selten zustande kommen. Bei den zehn Plätzen, die wir dort haben, sind im Schnitt meistens null bis vier Personen tatsächlich da. Das können Sie also eigentlich gar nicht meinen. Wenn Sie den Ausreisegewahrsam meinen: Okay, dann müssten wir wieder etwas ganz Neues anfangen, das wir bisher nicht machen, weil wir in Berlin bisher immer die Direktabschiebung als Prinzip praktiziert haben. Was an der Stelle sowieso immer die Frage ist: Auf wen genau zielen Sie eigentlich ab? – Ich nehme mal an, Sie haben immer die Ausreisepflichtigen im Hinterkopf.

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