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Sven Meyer

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/69

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Zu Beginn möchte ich ein paar Anmerkungen zum Mindestlohn im Allgemeinen machen. Die Einführung des Mindestlohns ist eine echte Erfolgsgeschichte. So profitieren davon wirklich Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor, in Minijobs, in Teilzeitjobs, wo vor allem auch Frauen davon profitieren. Auch brauchen viele Leute keine Aufstockung mehr anzunehmen, und vor allem steigen auch viele höhere Löhne, um den Abstand zum Mindestlohn zu bewahren. Der Mindestlohn wirkt, er ist wichtig. Er sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit gerade bei denen, die mit ihrer Arbeit diese Stadt tagtäglich am Laufen halten, doch zu wenig Anerkennung erfahren, vor allem zu wenig verdienen und sich diese Stadt kaum leisten können. [Beifall bei der SPD] Umso wichtiger ist es, dass wir dort, wo wir Verantwortung tragen, wo wir etwas machen können, wo wir etwas regeln können, dies auch tun und Verantwortung übernehmen, und das ist beim Landesmindestlohn. So haben wir schon 2013, und zwar unter Rot-Schwarz, zwei Jahre vor der Einführung des Bundesmindestlohns einen Landesmindestlohn hier in Berlin eingeführt. Aktuell liegt er mit 13,69 Euro sogar 87 Cent über dem Bundesmindestlohn. Das ist richtig so, das brauchen wir. Und in dieser Form und dieser Verlässlichkeit muss er sich auch weiterentwickeln. Es geht um die Verantwortung für diese Stadt. Das ist, das muss man so sagen, in der Vergangenheit so verlässlich nicht passiert. In einigen Jahren gab es gar keine Erhöhung, und es gab sogar einige Jahre oder eine Zeit, wo der Landesmindestlohn überhaupt keine Wirkung entfaltet hat, weil er unter dem Bundesmindestlohn lag und das unter, das müssen wir sagen, Rot-Rot-Grün, weil wir uns da nicht einigen konnten. Das darf so nie wieder passieren. Die Menschen brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen einen starken Landesmindestlohn, sie brauchen Transparenz. Genau das werden wir mit diesen Änderungen hier liefern. So soll sich die Entwicklung des Landesmindestlohns an der des Bundesmindestlohns orientieren. Was das bedeutet, kann ich ganz konkret sagen: Zum 1. Januar 2026 würde das bedeuten, dass sich der Landesmindestlohn auf 14,84 Euro und zum 1. Januar 2027 auf dann 15,59 Euro und damit knapp einen Euro über dem Bundesmindestlohn entwickeln würde. Das ist der richtige Weg, das ist der notwendige Weg. Das ist ein zukunftsorientierter Weg, und deswegen werden wir das auch machen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Die zweite Änderung ist mir persönlich auch noch sehr wichtig, denn hier geht es neben dem rein Finanziellen um Respekt, um Anerkennung, um Anstand und um eine Frage der Haltung. Es geht um die Zusammensetzung des Landesmindestlohns. Grundsätzlich wird der Mindestlohn tatsächlich als eine Art Mindestgesamtverdienst betrachtet. Das bedeutet, am Ende des Monats wird alles, was man verdient hat, durch die Stunden gerechnet. Das muss dann ungefähr den Mindestlohn ausmachen. Auf den ersten Blick ist das soweit durchaus nachvollziehbar, aber dennoch zeigen sich hier extreme Ungerechtigkeiten, die nicht zu akzeptieren sind und die wir nicht akzeptieren wollen. Was bedeutet das in der Praxis? – In der Praxis heißt das, dass bis auf wenige Ausnahmen die Zuschläge und Prämien auf den Stundenlohn angerechnet werden und man damit letztlich seinen eigenen Stundenlohn senkt, wenn man den Mindestlohn erhält. Um das einmal deutlich zu machen: Habe ich einen vertraglichen Stundenlohn unter dem Mindestlohn, aber am Sonntag kommen die Sonntagszuschläge nicht obendrauf, sondern werden einfach verrechnet, würde ich im Extremfall am Sonntag keinen Cent Zuschläge bekommen und würde am Sonntag genauso viel verdienen wie in der Woche. Wohingegen zum Beispiel ein Kollege, der einen höheren Stundenlohn hat, die Zuschläge noch mal oben extra draufbekommt und noch mal deutlich mehr verdient. Ausgerechnet den untersten Lohngruppen werden so auch noch die Zulagen genommen. Das ist nicht nur grob ungerecht, es ist unsozial, es ist respektlos und muss korrigiert werden. Genau das werden wir hier tun, [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] zumal – und das will ich betonen – Zulagen keine Geschenke sind, sondern in der Regel Erschwernisse ausgleichen sollen. Die haben selbstverständlich auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den untersten Lohngruppen zu bekommen. Es ihnen vorzuenthalten, ist schlicht unanständig und inakzeptabel. Nur weil der Mindestlohn juristisch immer wieder als Gesamtentgelt definiert wird, bedeutet das nicht, dass wir das auch übernehmen müssen. Deshalb gehen wir in Berlin wieder voran, gehen neue Wege und definieren den Landesmindestlohn als Mindeststundenlohn, und die Zulagen kommen selbstverständlich obendrauf. Genau so gehört sich das. Die Menschen haben es verdient. Deshalb sind die Änderungen auch so wichtig und richtig. – Vielen Dank dafür! [Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Martin Pätzold (CDU) und Stephan Schmidt (CDU) – Torsten Schneider (SPD): Wir sind die Guten!]

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