Gunnar Lindemann
Herzlichen Dank! – Das Bundesministerium des Innern hat sich gegen die kurzzeitige Heimreise für Syrer ohne Auswirkung auf den Schutzstatus entschieden. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Wie überprüft der Senat, ob Asylbewerber, die nach Syrien reisen, weiterhin Anspruch auf Asyl haben? Welche Folgen haben diese Überprüfungen in der Regel hier in Berlin? [Benedikt Lux (GRÜNE): Sie kennen das deutsche Recht anscheinend nicht!]
