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Iris Spranger

02.07.2025 Sitzungen 19/69

Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ergibt sich kein Sicherheitsrisiko. Anders als bei analogen Verfahren, wie sie zuvor in den Bezirken praktiziert wurden und noch heute in anderen Bundesländern praktiziert werden, werden nach Staatsangehörigkeitsgesetz, ich darf den Paragrafen sagen: § 37 Absatz 2, durchzuführende Anfragen bei den Sicherheitsbehörden beim Bundeszentralregister digital gestellt. Es werden Eintragungen über Strafverfahren in der Ausländerakte abgeglichen und mit den Ermittlungsbehörden geklärt. Wenn bei jemandem Straftaten vorliegen oder Identitätsbetrug festgestellt wird, wird diese Person nicht eingebürgert. Diese Fragen sind mir hier alle schon einmal gestellt worden. Das heißt, durch das digitale Verfahren ist ein Missbrauch so gut wie ausgeschlossen, und es liegen schnell belastbare Auskünfte vor. Zudem wird jederzeit und vollumfänglich Zugriff auf die Ausländerakte gewährt. Dadurch können, das möchte ich jetzt hier auch noch einmal sagen, Widersprüche in Aussagen, versuchte Manipulation von Unterlagen bezüglich der Identität, ich habe es gerade gesagt, von Voraufenthalten, von Arbeitsverträgen, von Integrationstests sehr viel schneller erkannt werden als bei einem bloßen Erscheinen bei einer Staatsangehörigkeitsbehörde, die nicht vernetzt mit der Ausländerbehörde arbeitet. Auch das will ich hier sagen: Wenn jemand vor mir sitzt, kann ich doch nicht erkennen, ob dieser Mensch die Wahrheit sagt, Straftaten begangen hat oder seine Identität falsch angibt. Entscheidend sind hier der Blick in die Ausländerakte und der Austausch mit allen anderen Behörden. Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens sind also keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken verbunden – im Gegenteil: Die Digitalisierung bietet ein deutliches Mehr an Sicherheit. Dadurch werden im Übrigen auch Übertragungsfehler vermieden und schnelle, belastbare Auskünfte eingeholt. Einbürgerungswillige müssen auch weiterhin im LEA vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben und erklären, dass sie keine Bestrebungen unterstützen oder unterstützt haben, die dem Bekenntnis entgegenstehen. Das kennen Sie unter der sogenannten Loyalitätserklärung. Sie müssen sich schriftlich auch zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung von Angriffskriegen bekennen. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, und wenn das abgegebene Bekenntnis unglaubhaft ist, wird keine Einbürgerung vorgenommen. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Für den Fall, dass entsprechende Anhaltspunkte verschwiegen werden und erst nachträglich bekannt werden – auch so etwas kann passieren –, nimmt das LEA die Einbürgerung zurück, zieht den Pass ein und leitet ein Strafverfahren ein. Die Mitarbeitenden des LEA sind besonders geschult und stehen in regelmäßigem und intensivem Austausch mit dem Verfassungsschutz, um die Glaubhaftigkeit des Bekenntnisses prüfen zu können. [Kristian Ronneburg (LINKE): Kurze Antworten! – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Zudem findet ein regelmäßiger, direkter Austausch des Bundesamts für Migration, des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Einwanderung, des Verfassungsschutzes und der Staatsangehörigkeitsabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu besonders gelagerten Einzelfällen statt. [Niklas Schrader (LINKE): Sie müssen nicht alle Behörden einzeln auflisten!] Daher noch einmal die Versicherung von mir: Die Sicherheit bei der Einbürgerung ist und bleibt auch und ganz besonders beim digitalen Antragsverfahren gewahrt. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich beim Direktor des Landesamtes für Einwanderung, Herrn Mazanke, bedanken und bei allen Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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