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Iris Spranger

02.07.2025 Sitzungen 19/69

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Viele Menschen mit Migrationshintergrund leben seit vielen Jahren bei uns. Allein in Berlin sind dies knapp 25 Prozent aller Berlinerinnen und Berliner. Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit der Einbürgerung am Ende einer gelungenen Integration der Weg zur gleichberechtigten Teilhabe eröffnet wird. Der Senat hat die Steigerung der Anträge frühzeitig zum Anlass genommen, die Verwaltungsstrukturen und Prozesse zu optimieren und im Landesamt für Einwanderung zentral neu und digital aufzusetzen. Wir haben im LEA das Personal für die Einbürgerung verdoppelt. Sie als Haushaltsgesetzgeber haben uns dafür die Stellen gegeben. Dadurch konnte das LEA sehr gut arbeiten. Die Prozesse werden digitalisiert und mit einheitlichen Standards optimiert. Dadurch konnte das LEA im Jahr 2024, um hier auch Zahlen zu nennen, 21 802 Menschen einbürgern. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bereits 20 060 Personen, eine Vervierfachung gegenüber den Zahlen von 2023. Aus meiner Sicht ist das ein großer Erfolg, der zeigt, wie wichtig und richtig die Entscheidung des Senats war, die Einbürgerungen zu zentralisieren. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Anders als in Einbürgerungsbehörden anderer Bundesländer müssen Antragsteller in Berlin nicht mehr um einen Beratungstermin bitten, bevor sie einen Antrag stellen können. Im LEA haben wir erreicht, was wir uns für viele Berliner Behörden wünschen: Im LEA laufen die Daten, nicht die Bürger. Das ist Digitalisierung von Behörden. [Beifall bei der SPD] Andere Bundesländer, auch das darf ich hier sagen, wollen es uns nachmachen. Berlin ist absoluter Vorreiter. Einbürgerungswillige können rund um die Uhr online einen kostenlosen Quick-Check des LEA nutzen und schnell feststellen, auch das ist ja wichtig, ob ihre Anträge mit den rechtlich erforderlichen Unterlagen Aussicht auf Erfolg haben. Sie können 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, einen digitalen Antrag stellen und ihre Unterlagen digital einreichen. Die Anträge und Unterlagen laufen automatisiert in das Fachverfahren des LEA, sodass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die gesamte Ausländerakte haben, anhand von Prüf- und Checklisten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Identität für die Einbürgerung prüfen können, die Sicherheitsabfragen durchführen und dann die Antragsteller zum Termin zur Abgabe des erforderlichen Bekenntnisses und zur Einbürgerung einladen. Diese Einladung wird natürlich nur dann ausgesprochen, auch das möchte ich hier deutlich sagen, wenn nach der gründlichen Prüfung der Anspruch auf Einbürgerung besteht. Bei diesem Einbürgerungstermin wird nochmals die Identität geprüft und der Person feierlich ein glaubhaftes Bekenntnis abgenommen. – Danke schön! [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU) und Stephan Standfuß (CDU)]

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