Iris Spranger
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber solche Reden spalten die Gesellschaft. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Thorsten Weiß (AfD): Ihre Politik spaltet die Gesellschaft! – Zuruf von Robert Eschricht (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD] Sie haben kein Konzept, das Probleme löst. [Melanie Kühnemann-Grunow (SPD): Nichts ist da gekommen! Gar nichts! – Thorsten Weiß (AfD): Dann haben Sie mir eben nicht zugehört! – Robert Eschricht (AfD): Falsch! – Weitere Zurufe von der AfD] – Gar nichts, genau! – Ihr Konzept ist Spaltung, und das ist nicht richtig. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor, eine Frau ist Opfer häuslicher Gewalt. Sie erlebt zu Hause Schläge, Demütigungen, psychische und physische Verletzungen. Diese Frau ringt sich durch zu einer Anzeige. Nun muss sie in nur 14 Tagen alles unternehmen, um für sich Schutz zu organisieren. Denn nur so lange kann ihr Partner, der Täter, der Wohnung verwiesen werden. Sie hat Angst vor weiterer Gewalt, sie hat sehr wenig Zeit und Stress, um rechtzeitig beim Familiengericht eine Gewaltschutzanordnung zu bewirken oder einen sicheren Ort zum Beispiel in einem Frauenhaus zu finden. Stellen Sie sich vor, ein Bekannter oder eine Bekannte von Ihnen wird Freitagabend auf dem Heimweg in der U-Bahn angegriffen; vielleicht weil er oder sie sich offen als homosexuell zu erkennen gibt oder eine trans Person ist; vielleicht, weil er oder sie vermeintlich fremd aussieht; vielleicht, weil er oder sie sich über die zu laute Musik beschwert hat. Er oder sie kommt mit Blessuren davon. Sie hören von Ihrer oder Ihrem Bekannten davon am Samstag. „Auf jeden Fall anzeigen!“, sagen Sie, „auf jeden Fall!“. Ihre Bekannte, Ihr Bekannter zögert, geht erst am Montag zur Polizei und gibt dort eine Anzeige auf. Doch die Beweise wurden inzwischen gelöscht, denn die Aufnahmen der BVG dürfen rechtlich nur 48 Stunden gespeichert werden. Stellen Sie sich vor, die Sicherheitsbehörden können bei Terrorgefahr nicht mehr die Kommunikation der Verdächtigen abhören. Warum? – Weil ein Gefährder eine WhatsApp-Nachricht schickt und nicht mehr eine SMS. Die SMS wäre nicht verschlüsselt gewesen, WhatsApp-Nachrichten sind alle verschlüsselt. Die SMS hätte die Polizei lesen können, die WhatsApp-Nachricht nicht. Sie brauchen sich all das eigentlich gar nicht vorzustellen, denn das ist der heutige Stand der Dinge. Solche Fälle dürfen so nicht mehr vorkommen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Zurufe von Alexander Bertram (AfD) und Frank-Christian Hansel (AfD)] Darauf haben wir eine Antwort, über die wir heute gemeinsam beraten. Diese Antwort ist das sicherheitspolitische Kernstück dieser Koalition: die umfassende Modernisierung des Berliner Polizeirechts, also vor allem des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. [Frank-Christian Hansel (AfD): Weil AfD wirkt!] Das „umfassend“ können Sie wörtlich nehmen, es wurde hier schon mehrfach gesagt: 736 Seiten umfasst der Gesetzentwurf. Meine Beispiele zu Beginn zeigen Ihnen schon, wir sprechen hier von der tiefgreifendsten und wichtigsten Reform unseres Polizeirechts der letzten Jahre. Wobei, das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin umfasst ja mehr als landläufig mit dem Begriff Polizeirecht gemeint ist. Neben Repression beinhaltet es sehr viele Aspekte der Prävention und Intervention, und genau dem entspricht der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Dreiklang von Prävention, Intervention und Repression. Mit dieser Reform lösen wir das politische Versprechen ein, das wir mit dem Koalitionsvertrag gemeinsam gegeben haben. Es ist eine Reform, auf die die Polizei Berlin schon so lange gewartet hat. Wir passen die Befugnisse der Polizei den tatsächlichen Herausforderungen an, wir machen die Polizei stärker und geben ihr mehr Rechte. Unsere Polizei Berlin wird künftig das Gewaltmonopol des Staates noch besser sichern können. Andere Bundesländer haben schon längst auf die veränderte Sicherheitslage in Deutschland reagiert. Berlin tut das jetzt auch, und zwar sehr entschlossen. Wir stärken nachhaltig den Opferschutz. Wir sorgen dafür, dass die Polizei Berlin technisch auf die Höhe der Zeit kommt und uns die Kriminellen nicht mehr an der Nase herumführen, weil sie, fast schon selbstverständlich, wie das Beispiel WhatsApp zeigt, oftmals einen technischen Vorsprung vor der Polizei Berlin haben. Wir führen zum Beispiel auch klare Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz ein. Was wir hier beraten, ist mehr als das ASOG. Es ist ein Artikelgesetz, mit dem wir zusätzlich unter anderem auch punktuelle, verfassungskonforme Anpassungen am Berliner Neutralitätsgesetz vornehmen. Außerdem nehmen wir Änderungen am Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs, am Berliner Datenschutzgesetz und am Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung vor. Dieser Entwurf ist natürlich nicht das Werk eines oder einer Einzelnen. Es ist das Ergebnis gemeinsam übernommener politischer Verantwortung in dieser Koalition. Viele haben sich eingebracht, in meinem Haus, hier im Abgeordnetenhaus, bei den Sicherheitsbehörden, um nur einige zu nennen. Sie haben ihre Expertise eingebracht mit Sachverstand, Erfahrung, klugen Anmerkungen und kritischen Hinweisen. Es wurde intensiv diskutiert, aber auch kompromissbereit gearbeitet. Ihnen allen sage ich ein herzliches Danke. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE) und Andreas Otto (GRÜNE)] Diese Reform wäre ohne Sie alle nicht möglich. Bevor ich auf zentrale Neuerungen im ASOG eingehe, möchte ich daran erinnern, dass wir wichtige erste Schritte für mehr Sicherheit in dieser Stadt getan haben. Schon kurz nach der Wahlwiederholung haben wir umgehend mit der Arbeit am ASOG begonnen und erste Änderungen bereits umgesetzt. Im Dezember 2023 haben wir die Höchstdauer des Unterbringungsgewahrsams von zwei auf bis zu fünf Tage verlängert. Der Einsatz von Bodycams wurde entfristet und technisch verbessert. Das Pre-Recording wurde auf 60 Sekunden ausgeweitet. 3 000 neue Bodycams wurden angeschafft, und wir haben das Einsatzmittel Taser im Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs erstmals ausdrücklich geregelt, sodass die Distanz-Elektroimpulsgeräte rechtssicher auf den Abschnitten eingesetzt werden können. Auch die ersten Waffen- und Messerverbotszonen als Teil unserer Strategie gegen Messerkriminalität waren ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit, den die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt von uns erwarten. Diesen Kurs setzen wir mit der umfassenden Modernisierung des ASOG fort. Mit dieser Novelle erhöhen wir auch die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum. So machen wir die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten möglich. Das sind Orte in dieser Stadt, an denen sich unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger am wenigsten sicher fühlen und an denen viele Delikte registriert werden. Deshalb ist es wichtig, hier der Polizei mehr Möglichkeiten für die effektive Überwachung zu geben. Das wirkt präventiv, verbessert aber auch die Möglichkeit zur Strafverfolgung. Wir werden im Zusammenhang mit der Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz im ASOG ermöglichen. Es geht nicht darum, Personen zu identifizieren, sondern um das Erkennen von Verhaltensmustern. So können Polizeidienstkräfte schneller Maßnahmen zur Intervention oder sogar Vermeidung von Straftaten ergreifen, wenn sie entsprechende Situationen auf Monitoren sehen. Die Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Videoaufzeichnungen statt wie bislang – ich habe es vorhin gesagt – nur 48 Stunden jetzt länger vornehmen, nämlich 72 Stunden. Das ist ein echter und spürbarer Gewinn für die Opfer, wie mein Beispiel eingangs schon gezeigt hat. Es gibt ihnen mehr Zeit, das Geschehene zu verarbeiten und eine Anzeige zu erstatten, für die es dann noch Videoaufnahmen auch als Beweismittel gibt. Denn die Praxis zeigt, dass Videoaufnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, um Tatverdächtige zu identifizieren und Tathergänge zu rekonstruieren. Des Weiteren werden wir ein Pilotprojekt im Kiez rund um den Kurfürstendamm oder die Kurfürstenstraße mit einer stationären polizeilichen Notrufsäule mit integrierter Videotechnik starten. Damit sollen Personen, die den Notruf auslösen, besser vor Angriffen geschützt werden, denn am anderen Ende der Videoverbindung sitzt direkt die Polizei Berlin, die sofort sieht, was passiert und die zum Beispiel auch Verletzungssituationen schon beim Notruf erfassen können. Mit der Modernisierung des ASOG modernisieren wir des Weiteren auch die technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden. Die Antwort auf die verschlüsselte WhatsApp Nachricht oder die verschlüsselten WhatsApp-Anrufe des Gefährders ist die sogenannte Quellen-TKÜ. Mit der Quellen-TKÜ ermöglichen wir rechtlich den Zugriff der Polizei auf das Kommunikationsgerät, also beispielsweise das Smartphone des Gefährders. Nur so können wir die Kommunikation erfassen, bevor sie verschlüsselt wird. Das ist ein tiefer Eingriff. Das ist mir bewusst. Deshalb gelten dafür enge Voraussetzungen, nämlich der Richtervorbehalt und die strikte Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Quellen-TKÜ-Maßnahme verhindert schwere Straftaten und ist auch nur dafür zulässig. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Gleiches gilt für die Onlinedurchsuchung, die wir ebenfalls ausschließlich zur Verhütung terroristischer Straftaten und besonders schwerer OK-Delikte ermöglichen werden. Diese beiden von mir vorgestellten Maßnahmen sind übrigens bereits heute in der Strafprozessordnung bundesweit vorgesehen, nur bislang nicht im Gefahrenabwehrrecht von Berlin. Das holen wir jetzt nach. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir werden die Berlinerinnen und Berliner auch künftig nicht mit Überwachungsmaßnahmen überziehen – um auch das klar zu sagen. [Niklas Schrader (LINKE): Warum schreiben Sie es dann ins Gesetz?] Denn wer sich die Mühe macht, die einschlägigen Statistiken zu lesen, lernt, dass dieses Instrument bundesweit mit äußerster Zurückhaltung angewandt wird. Auch wenn ich davon ausgehe, dass es in Berlin wenige Fälle sein werden, braucht die Polizei für eine effektive, schnelle Arbeit diese Möglichkeiten. Unser Anspruch muss sein, schwere Verbrechen schon im Vorfeld gezielt abwehren zu können. Zur besseren Bekämpfung vor allem der organisierten Kriminalität erhält die Polizei zudem die Möglichkeit, Kryptowährungen wie Bitcoin und andere virtuelle Währungen zu beschlagnahmen, und zwar schon gefahrenabwehrend, das heißt, zur Verhinderung von Straftaten. Wir treffen damit die organisierte Kriminalität noch besser an der Stelle, an der es ihr wirklich wehtut, nämlich beim Geld, beim Vermögen. Und das heißt heutzutage immer öfter auch Bitcoin und Co. Sie werden sich sicherlich noch an den Fall Daniela Klette erinnern. Hier wurde es einmal heute schon gesagt: Journalisten hatten mithilfe von KI schon früher Informationen zu der seit Jahren gesuchten mutmaßlichen RAF Terroristin gewonnen, als die Ermittler sie auf Bildern eines Capoeira Vereins identifiziert hatten. Während die Fahnder mangels rechtlicher Möglichkeiten mühselig Daten auswerteten, haben andere längst schneller Erkenntnisse erhalten. Was ist das für ein Signal an die Öffentlichkeit, wenn die Polizei Berlin mit ihren rechtlichen und technischen Möglichkeiten so eklatant hinterherhinkt? [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Deshalb bringen wir die Polizei Berlin auch in diesem Kontext auf die Höhe der Zeit. Künftig darf sie zur Aufklärung schwerer Straftaten auch öffentlich zugängliche digitale Informationen nutzen, etwa Bilder aus dem Netz, und diese KI-gestützt mit vorhandenen Daten abgleichen. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Die Recherche, die heute oft Tage oder Wochen dauert, wird so in kürzester Zeit zu Ergebnissen führen. Aber auch beim KI-Einsatz ziehen wir klare Grenzen. Wir schließen die biometrische Fernidentifizierung bei der Livevideoüberwachung ganz klar aus. Das heißt, es wird keine KI-gestützte Personenerkennung bei Videoüberwachung geben. Genauso schaffen wir mit der Reform die rechtliche Grundlage für die Einführung verfahrensübergreifender Recherche- und Analysesysteme. Stellen Sie sich das vor wie eine Suchmaschine der Polizei, die über alle internen Datenbanken hinweg suchen kann. Dass so eine technische Lösung sinnvoll und wichtig ist, haben alle Länder gerade erst auf der IMK bekräftigt. Wohlgemerkt geht es hierbei nicht um neue Befugnisse zur Datenerhebung, sondern um die schnellere und bessere Auswertung und Nutzung von bereits vorhandenen und rechtmäßig gespeicherten Daten. Schnelligkeit ist eine Kernfähigkeit, wenn es um die Verhinderung von Straftaten geht. Auch der Einsatz von Drohnen wird mit dem neuen ASOG geklärt. Übersichtsaufnahmen, auch mit Drohnen, sind nun klar geregelt für die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr. Genauso klar geregelt ist nun die Abwehr von Drohnen, wenn sie eine Gefahr darstellen können, das heißt, schon im Vorfeld einer absehbaren Gefahr. Außerdem regeln wir den Bereich der Informationsgewinnung bei Telekommunikation und Telemediennutzung neu. Hier geht es um die Ermöglichung der Bestandsdatenauskunft, die seit Langem zum bewährten Standard aller anderen Polizeigesetze gehört: die Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie die Funkzellenabfrage. Warum sind Funkzellenabfragen so wichtig? – Stellen Sie sich vor, eine unbekannte Person hält sich wiederholt und ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule auf, und es gibt schon erste Berichte über ein Ansprechen einzelner Schulkinder durch diese unbekannte Person. Hier kann bei wiederholter Sichtung der Person in einem eingegrenzten Zeitraum eine Funkzellenabfrage aller eingewählten Mobilgeräte entscheidende Ansätze zur Identifizierung der unbekannten Person und somit zur Verhütung einer von dieser mutmaßlich ausgehenden Gefährdung von Leib, Leben oder sexueller Selbstbestimmung betroffener Kinder liefern. Und wir haben in Berlin endlich eine ausdrückliche Regelung für den finalen Rettungsschuss. Alle anderen Bundesländer haben das schon in ihren Polizeigesetzen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass sich Einsatzkräfte in Extremlagen im rechtlichen Sinn alleingelassen fühlen. Wir stellen mit der neuen Regelung klar, dass die Polizei als Institution handelt. Es ist aber nicht der erste Beamte, der ungewollt und schicksalhaft in eine Extremsituation kommt. Der Staat gibt den Einsatzkräften Rechtssicherheit in solch hochdramatischen Lagen. Gleichzeitig schaffen wir eindeutigere Regelungen für den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Es gilt dabei die bewährte Formel: Die Schusswaffe darf eingesetzt werden, wenn eine gegenwärtige Lebensgefahr oder eine gegenwärtige Gefahr einer schwerwiegenden Körperverletzung besteht. Das ASOG ist mehr als ein Polizeigesetz. Es ist auch ein Gesetz, das Opfer besser schützt. Mit der Reform wird sehr viel mehr Raum für Prävention und Intervention zum Opferschutz geschaffen. Was heißt das konkret? – Die Polizei wird künftig die Möglichkeit haben, Kontaktdaten von Betroffenen oder Tatverdächtigen direkt an Beratungsstellen zu übermitteln. Hier stand bislang der Datenschutz dem Opferschutz im Weg. So trägt das Gesetz dazu bei, dass Beratungsstellen schneller helfen können. Fallkonferenzen, bei denen sich Polizei und andere Stellen austauschen, erhalten eine klare polizeirechtliche Grundlage. Die Polizei kann sich aktiv einbringen und Informationen rechtssicher teilen. Das ist im Grunde eine Sache des gesunden Menschenverstands. Leider stand es bislang nicht im Gesetz. Jetzt schließen wir diese Lücke und schaffen damit Rechtssicherheit. [Beifall bei der SPD und der CDU] Zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt wollen wir neue Maßstäbe setzen. Künftig können Wohnungsverweisungen bis zu 28 Tage verlängert werden. Das ist eine Verdopplung und eine große Entlastung für die betroffenen Frauen. Es sind vor allem Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Partnerschaftsgewalt sind. Die davon Betroffenen erhalten deutlich mehr Zeit, um beim Familiengericht aktiv zu werden. Auch polizeiliche Kontakt- und Näherungsverbote werden nun ausdrücklich gesetzlich geregelt. Wir regeln weiterhin nicht nur die gerichtliche Anordnung sogenannter elektronischer Fußfesseln, wir führen zudem auch die Möglichkeit des spanischen Modells ein. Es wurde heute schon mehrfach erläutert. Das spanische Modell wird auch Zweikomponentenmodell genannt – Sie kennen es –, denn auch das Opfer kann hier – natürlich freiwillig und auf eigenen Wunsch – ein Warnsystem mit sich führen. Dieses Warnsystem hat den großen Vorteil, dass es Alarm schlägt, wenn sich der Gefährder der zu schützenden Person nähert. Mit der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell wird aus einem schwer zu überwachenden Näherungsverbot in der Praxis ein effektiver Opferschutz. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Bettina Jarasch (GRÜNE)] Bei all diesen Maßnahmen achten wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch im Kontext mit der Polizei genießt jede und jeder den Schutz durch die Grundrechte. Mit der ASOG-Novelle machen wir das nochmal besonders deutlich. Dazu gehört der Schutz vor Diskriminierung. Es wird daher ein ausdrückliches Verbot des Racial Profiling in das ASOG aufgenommen. Das ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, auch das möchte ich hier sagen, die sich schon aus dem Grundgesetz und der Verfassung von Berlin ergibt. Ich verteidige immer wieder unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei gegen pauschale Vorwürfe. Natürlich sind solche Praktiken bereits heute verboten. Das ist den Einsatzkräften sehr bewusst. Aber damit es wirklich keinen Zweifel gibt, finde ich es richtig, diese Selbstverständlichkeit in das ASOG aufzunehmen. Außerdem werden wir den sogenannten Grundrechtsschutz durch Verfahren bei den eingriffsintensiven, verdeckten Maßnahmen zur Informationsgewinnung wesentlich verbessern. Wir setzen dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. So muss die Polizei künftig bei noch mehr verdeckten Informationsgewinnungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung eine vorherige richterliche Anordnung einholen. Das betrifft zum Beispiel die längerfristige Observation oder den verdeckten Einsatz von Kameras oder Mikrofonen gegenüber Gefährdern. Auch werden Benachrichtigungspflichten der Polizei gegenüber Maßnahmebetroffenen erweitert. Auch die Regelungen für die Datenverarbeitung im ASOG werden umfassend modernisiert, um die Grundrechte zu wahren. Es gilt der Grundsatz: Von der Polizei erhobene Daten dürfen nur für Zwecke genutzt werden, für die sie erhoben wurden. Wer im Rahmen der polizeilichen Terrorverhütung ein privates Gespräch abhört, darf diese Information also nicht zur Aufklärung eines einfachen Taschendiebstahls verwenden. Als langjährige Abgeordnete möchte ich hier auch die wichtige parlamentarische Kontrolle erwähnen. Wir erweitern mit der Novelle die Berichtspflichten an das Abgeordnetenhaus. So wird Ihnen künftig jährlich umfassend über die eingriffsintensiven, verdeckten Datenerhebungen berichtet. Dass künftig auch die kriminalitätsbelasteten Orte durch Rechtsverordnung festgelegt oder aufgehoben werden, ist ein echter Zugewinn an Transparenz und demokratischer Kontrolle. Auch Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz werden unter einen Zustimmungsvorbehalt des Abgeordnetenhauses gestellt. Lassen Sie mich bitte noch auf einen Teil dieses Artikelgesetzes eingehen. Ich spreche von der Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Ich hatte es anfangs schon erwähnt. Der Berliner Senat hat sich darauf verständigt, das Neutralitätsgesetz so anzupassen, dass es der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. In der Praxis setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie diese Rechtsprechung schon um. [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Konkret heißt das: Das Tragen religiöser Symbole an Schulen wird nur dann untersagt, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität besteht. [Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Diese Regelung hat sich bewährt, hat aber aktuell nur empfehlenden Charakter. In das Neutralitätsgesetz nehmen wir nun eine klarstellende Ergänzung speziell für den Schulbereich auf, um rechtliche Sicherheit zu schaffen. Mit der Modernisierung des ASOG gehen wir einen großen Schritt nach vorn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Die Polizei bekommt mit der anstehenden Änderung des ASOG die Werkzeuge an die Hand, um uns alle wirksamer vor Kriminalität zu schützen. Sie kann damit Verbrechen besser verhindern und uns allen ein Plus an Sicherheit geben. Diese Modernisierung hat die Sicherheit der Menschen dieser Stadt im Fokus. Ich möchte Sie aber auch zu einer zweiten Sicht auf diese Gesetzesnovelle motivieren. Die politisch Verantwortlichen bringen mit dem neuen ASOG genauso ihre Wertschätzung und Anerkennung für die Menschen zum Ausdruck, die für die Sicherheit Berlins rund um die Uhr da sind: die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin – und dort oben sitzen sie. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir schaffen für die Kolleginnen und Kollegen klare rechtliche Regelungen. Wir brauchen für die Sicherheit in dieser Stadt motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei Berlin. Es ist richtig und wichtig, dass wir ihnen auch rechtlich den Rücken stärken. Diese Gesetzesnovelle wahrt die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Wir schaffen ein Gesetz, das auch auf künftige Herausforderungen Antworten bereithält. Lassen Sie uns diese Reform gemeinsam zum Erfolg führen! Lassen Sie uns gemeinsam das Versprechen an die Berlinerinnen und Berliner einlösen! Diese Koalition schafft ein deutliches Plus für den Schutz der Berlinerinnen und Berliner. Berlin soll ein sicherer Ort für alle Menschen sein, in jedem Kiez, zu jeder Zeit. Sicherheit ist die Grundlage für Freiheit, und das ASOG ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um dieses Fundament zu sichern. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
