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Damiano Valgolio

LINKE 26.06.2025 Sitzungen 19/68

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Lieber Kollege Dr. Pätzold! Was der Antrag mit Sozialismus zu tun haben soll, und was gerade der allgemeine gesetzliche Mindestlohn mit Sozialismus zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Ich erkenne da nicht so viel Sozialismus in dem Antrag. Trotzdem werden wir dem Antrag natürlich zustimmen, [Heiterkeit bei den GRÜNEN] weil er, glaube ich, ganz gute realpolitische Vorschläge enthält, wie man die Ausbildung und die Situation der Auszubildenden in Berlin verbessern kann. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Der wichtigste Punkt, die Ausbildungsplatzumlage: Da hatten wir vorhin schon drüber gesprochen, da will ich jetzt nicht drauf eingehen. Ich sage gleich noch was zum Mindestlohn, aber ich fange vielleicht mal mit dem Streikrecht an, weil das gerade auch der Kollege Dr. Pätzold angesprochen hatte. Natürlich müssen wir das Streikrecht der Auszubildenden in Berlin verteidigen, denn eine der ersten Amtshandlungen der Bildungssenatorin Frau Günther-Wünsch, als sie ins Amt gekommen ist, bestand ja darin, dass ihre Verwaltung ein Rundschreiben an die Berufsschulen rausgeschickt hat, in dem stand, dass das Fehlen von Berufsschülern an Streiktagen in der Berufsschule als unentschuldigtes Fehlen gilt. Das geht natürlich nicht. Das ist unvereinbar mit der Koalitionsfreiheit, mit dem Streikrecht, und das haben natürlich auch Auszubildende. Jetzt hat die Koalition versucht, das irgendwie zu heilen, hat es aber verschlimmbessert. Was habt ihr nämlich gemacht? – Ihr habt in die Ausführungsvorschrift zur Schulbesuchspflicht reingeschrieben, dass Azubis zwar an Streiktagen nicht die Berufsschule besuchen müssen, das aber nur, wenn das von den Eltern beantragt wird, wenn sich die Streikforderung direkt auf die Ausbildungsbedingungen richtet und wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist, also drei Einschränkungen, die völlig rechtswidrig sind, weil damit natürlich das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit der Auszubildenden eingeschränkt wird. Deswegen ist es richtig, dass wir beschließen, dass das Streikrecht verteidigt werden muss. Es muss ein neues Rundschreiben an die Berufsschulen geben, in dem steht, dass Auszubildende die Berufsschule natürlich nicht besuchen müssen, wenn ihr Ausbildungsbetrieb bestreikt wird. Das ist doch völlig klar, und zwar völlig unabhängig davon, was die Streikforderungen sind und was Mami und Papi dazu sagen. – Das zum Streikrecht. [Beifall bei der LINKEN] Vielleicht zum Azubi-Ticket, machen wir damit weiter. Natürlich müssen wir auch beschließen, dass wir das Azubi-Ticket in Berlin brauchen, dass wir da eine Nachfolgelösung brauchen. Das ist auch heute Morgen von der Verkehrssenatorin in der Fragestunde bestätigt worden. Das Azubi-Ticket läuft aus. Ab Beginn des neuen Ausbildungsjahrs im September 2025 ist völlig unklar, ob es irgendein verbilligtes Angebot für Auszubildende gibt. Da kann man sich auch nicht hinter Brandenburg verstecken. Mag ja sein, dass Brandenburg beim bisherigen Azubi-Ticket nicht weitermacht. Aber dann ist doch der Senat in der Verpflichtung, für Berlin ein Ersatzmodell anzubieten und zumindest klarzustellen, dass das Deutschlandticket soweit runtersubventioniert wird, dass das für Auszubildende erschwinglich ist, wie es auch für Studierende ist. Da schweigt sich der Senat noch völlig aus. Das ist inakzeptabel. Es wird so sein, dass junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie sich die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb oder zu Außenlehrstellen nicht leisten können. Deswegen ist es höchst bedenklich. Es muss so schnell wie möglich eine Lösung beim Azubiticket geben. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE)] Letzter Punkt, zum Mindestlohn: Hier bin ich ausnahmsweise auch der Meinung, dass es nicht so sinnvoll ist, die Azubis unter den Mindestlohn fallen zu lassen. Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer. Auszubildende sind keine Arbeitnehmer. Sie sollen ja gerade nicht Arbeitsleistung erbringen, sondern vor allem ausgebildet werden, deswegen kann man das nicht gleichsetzen. Übrigens: Die Ausbildungsvergütung im dritten Lehrjahr in der Metall- und Elektroindustrie beträgt nicht 600 Euro netto, sondern, ich glaube, 1 400 Euro brutto, da ist man bei 1 200 Euro netto oder so. Das ist die beste Ausbildungsvergütung, die wir haben, in der Metallindustrie. Aber wenn man sagt, da gilt jetzt überall der Mindestlohn, wäre jegliche tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung in Deutschland unter dem Mindestlohn. Deswegen wäre so eine Regelung schon unvereinbar mit der Tarifautonomie. Wir müssen andere Instrumente ergreifen, damit die Ausbildungsvergütung steigt. Eines wäre zum Beispiel die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz. Oder – jetzt kommt’s! – die Ausbildungsplatzumlage ist auch ein gutes Instrument, um für höhere Ausbildungsvergütungen zu sorgen, denn wenn man den Ausbildungsbetrieben das refinanziert, können sie mehr zahlen, und man kann es sogar zu einer Bedingung für die Auszahlung der Ausbildungsplatzumlage an die Ausbildungsbetriebe machen, dass die Vergütung ein gewisses Niveau haben muss. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]

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