Cornelia Seibeld
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer also den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2538 – Missbilligung der Senatorin Günther-Wünsch – annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Gegenstimmen? – Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und zweier fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen? – Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. [Beifall bei der CDU – Beifall von Lars Düsterhöft (SPD)] Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 [Unruhe] Meine Damen und Herren! Das funktioniert so nicht. Ich darf um Ruhe im Raum bitten, ansonsten unterbrechen wir so lange, bis es wieder ruhig ist. in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied; für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen. [Unruhe] – So, meine Damen und Herren, vielleicht nehmen Sie noch mal Platz und stellen die Gespräche ein; dann könnten wir auch fortfahren. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten neun Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichen sind ungültig. [Unruhe] – Vielleicht kann auch auf den Senatsbänken wieder so viel Ruhe einkehren, dass es möglich ist, diese Sitzung fortzuführen. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Sie auf der Liste abgehakt worden sind! Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete mit Namen, die mit L bis Z beginnen, benutzen bitte die rechte Seite. – Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen gerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. – Dann bitte ich den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. – Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und mit dem Stimmaufruf und der Stimmzettelausgabe zu beginnen. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Ich darf schon einmal fragen, ob alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort, und die Wahlergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 2. Juni 2025 Drucksache 19/2472 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2314 Zweite Lesung Die bereits in der letzten Sitzung eröffnete zweite Lesung der Gesetzesvorlage wird fortgesetzt. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2314 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2472 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. – Gegenstimmen? Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Fortbildung von Richter*innen: Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Landes Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 11. Juni 2025 Drucksache 19/2499 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1293 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1293 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2499 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion – Enthaltungen? – und Enthaltungen der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 16 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Juni 2025 Drucksache 19/2521 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2487 Zweite Lesung zuvor: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Vorgang 19/2487-1 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 des Gesetzesantrags auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Ihnen als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag. Wer den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2487-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten – Enthaltungen? – und Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Änderungsantrag damit angenommen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2487 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion die Linke sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2521 mit den soeben beschlossenen Änderungen annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter – Enthaltungen? – sowie Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Tagesordnungspunkt 18 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und weiterer Vorschriften Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2517 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Hopp. – Bitte schön!
