Christian Zander
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir uns mit dem Antrag und dem Ziel beschäftigen, dass wir Lachgas nicht mehr frei verkäuflich anbieten und zugleich auch die Prävention in diesem Bereich verstärken, damit Jugendliche und junge Menschen nicht mehr dazu verleitet werden, einigermaßen sorglos und damit die Realität verkennend Lachgas zu konsumieren. Lachgas, das klingt ja erst einmal ziemlich harmlos – auch wenn man sich ansieht, wofür Lachgas eigentlich hergestellt wird und verwendet werden soll, nämlich seit den Sechzigerjahren zur Beruhigung beim Zahnarzt für ängstliche Patientinnen und Patienten oder auch bei der Geburt zur Schmerzlinderung oder in industrieller Weise zum Aufschäumen von Sprühsahne. Doch wenn es beim Zahnarzt zur Beruhigung verwendet wird, wird Lachgas nicht in reiner Form, sondern immer in einem bestimmten Mischverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Das ist eben der Unterschied dazu, wenn man das Ganze inhaliert. Bei jungen Menschen ist Lachgas aber als Droge immer beliebter. Zwar wird es schon seit 250 Jahren konsumiert beziehungsweise ist seitdem bekannt, war aber weitestgehend in einer Nische versteckt und noch nie so weit verbreitet wie jetzt. Laut jüngsten Erhebungen hat jeder sechste Jugendliche in Deutschland mindestens schon ein Mal Lachgas konsumiert. Insbesondere seit 2017 und noch verstärkter seit Anfang der Zwanzigerjahre steigt der Konsum in ganz Europa rapide an. In gleichem Maß registriert man immer häufiger Meldungen von Vergiftungen. Was passiert, wenn man Lachgas konsumiert? – Es gibt eine veränderte Reaktion und auch einen veränderten Stoffwechsel von Nervenzellen. Schon nach wenigen Sekunden macht sich ein Gefühl von Entspannung und Euphorie breit, das für gewöhnlich einige Minuten anhält. Es können aber auch Halluzinationen, Losgelöstheit und Benommenheit auftreten. Aber: Es ist ein Irrglaube, davon auszugehen, dass ein Stoff, der nur so relativ kurz wirkt und auch überall erhältlich ist, gar nicht schädlich sein kann, denn oftmals treten Nebenwirkungen wie Schwindel und Übelkeit oder Bewusstlosigkeit auf, Kopfschmerzen oder Herzrasen oder auch Erfrierungen an Händen und im Mundbereich sowie Taubheitsgefühle. In der Zeit, in der das Lachgas inhaliert wird, gelangt nämlich – da es anders als beim Zahnarzt nicht mit Sauerstoff gemischt ist – kein Sauerstoff über die Lunge in das Gehirn. Daher besteht das Risiko, das leider tatsächlich auch immer wieder eintritt, dass Sauerstoffmangel zu Hirnschäden, Bewusstlosigkeit und Herz-Kreislauf-Versagen führen kann. Außerdem können Erfrierungen und sogar Lungenverletzungen riskiert werden, denn in den Kartuschen, in denen das Gas erworben werden kann, ist es komprimiert und stark auf -55 Grad herabgekühlt. Wenn es vor dem Inhalieren nicht die Chance hat, sich ein wenig zu erwärmen, kommt es beim Inhalieren zu Erfrierungen an Schleimhaut, Zunge oder auch Stimmbändern. Es gab auch schon Extremfälle, in denen die Lunge gerissen und in sich zusammengefallen ist. Wenn man es häufig über einen langen Zeitraum konsumiert, können die Nervenzellen geschädigt werden, die für die Blutbildung wichtig und wesentlich sind. Eine mögliche Folge ist daher die Blutarmut. Aus welchem Grund wird das Lachgas dennoch immer beliebter? Über die Gefahren ist wenig bekannt, und in den sozialen Medien gibt es immer wieder verharmlosende oder gar animierende Videos. Es ist sehr preiswert, und – das ist auch bei diesem Antrag der entscheidende Grund – man kann es unkompliziert erwerben. Es gibt Spätis in Berlin, da stehen die Kartuschen werbewirksam in den Schaufenstern. Leider haben sich auch die Lieferanten inzwischen auf den Freizeitmarkt ausgerichtet. Dann stellt sich doch zu Recht die Frage, weshalb alle, die es möchten, einfach Lachgas kaufen können, obwohl die Kartuschen schon vom Zweck her für ganz andere Einsatzgebiete ausgelegt sind, nämlich für industrielle und medizinische Zwecke. Denn die Kartuschen müssen vor dem Inhalieren erst einmal aufgebrochen werden. Es leuchtet nicht ein, weshalb wir zusehen, wie sich junge Menschen ihre Gesundheit und ihre Zukunft durch den Konsum des vermeintlich harmlosen Lachgases versauen – obwohl die Kartuschen nicht in Spätis, sondern einzig in den Fachhandel gehören, wo sie bestimmungsgemäße Verwendung finden sollten. Hier genau wollen wir ansetzen, indem der Erwerb durch Privatpersonen nicht mehr möglich sein soll und eine bundesweite Regelung angestrebt wird, damit Lachgas zum Beispiel durch die Aufnahme in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz seinen Status als Legal High, also als frei verkäufliches Mittel, verliert. [Beifall bei der CDU] Niemand erleidet einen Nachteil, wenn man sich nicht mal eben noch ein paar Kartuschen aus dem Laden nebenan oder auch online mit wenigen Klicks kaufen kann. Nein, denn wir schützen damit besonders junge Menschen vor von ihnen völlig unterschätzten Gefahren. Erst Ende 2024 verstarb ein Neunzehnjähriger in Oldenburg an einer Überdosis Lachgas, und in diesem Frühjahr erlag eine Einundzwanzigjährige wohl ebenfalls ihrer Sucht. In anderen europäischen Ländern gab es in den letzten beiden Jahren gesetzliche Verschärfungen, wodurch der Vertrieb deutlich eingeschränkt wurde. In Dänemark oder Zypern macht sich sogar strafbar, wer Lachgas bei sich führt. Ich weiß, dass auch die Opposition bereits einen Antrag zur Regulierung eingebracht hat. Der greift aber unseres Erachtens zu kurz, [Vasili Franco (GRÜNE): Zu kurz! – Lachen von Silke Gebel (GRÜNE)] da er nur zu geringe Verkaufshürden einbauen will und sich darauf beschränkt, eine Regelung nur für Berlin einzuführen. Wir brauchen aber eine bundesweite Regelung. Nach dem Kabinettsbeschluss und der Bundesratsentschließung Ende 2024, Anfang 2025 gab es leider keine konkreten Resultate, weshalb wir einen neuen Anlauf nehmen müssen. Wir brauchen keine Flickenteppiche mit unterschiedlichen Regelwerken in den einzelnen Bundesländern. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung zum Schutz unserer jungen Menschen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
