Maik Penn
Vielen Dank, Herr Kollege Lux, für die Zwischenfrage! Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist qua Gesetz ein Hilfsorgan des Petitionsausschusses. Insoweit prüfen wir regelmäßig – das ergibt sich aus dem Gesetz, auch aus der Evaluationen hierzu –, wo es Doppelzuständigkeiten gibt. Wir haben als Petitionsausschuss – nicht nur ich als Vorsitzender, sondern der Ausschuss insgesamt – festgestellt, dass wir viele Überschneidungen haben. Wir werden sicherlich auch an anderer Stelle noch mal das Thema Zusammenarbeit, das Thema Stellenausstattung – dazu komme ich später noch mal – zu besprechen haben, um eben genau zu vermeiden, dass es Doppelzuständigkeiten und Doppelbefassungen gibt. Das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz sieht einige Dinge vor. Die Frage ist tatsächlich, wie es in der Praxis gerade gelebt wird. Der Petitionsausschuss – das ist auch der nächste Punkt – muss hinsichtlich der Stellenausstattung feststellen, dass wir deutlich mehr Eingaben und Beschwerden zu bearbeiten haben als der Bürger- und Polizeibeauftragte, der Petitionsausschuss aber laut Stellenplan über deutlich weniger Stellen verfügt. Darüber haben wir uns im Ausschuss wiederholt ausgetauscht, auch in der letzten Sitzung. Es ist sicherlich auch Aufgabe von uns hier als Haushaltsgesetzgeber, in den anstehenden Haushaltsberatungen darüber zu sprechen, wie die Stellenausstattung im Petitionsausschusssekretariat, aber auch bei dem Bürger- und Polizeibeauftragten aussieht.
