parlament-berlin.de ↗

Cornelia Seibeld

26.06.2025 Sitzungen 19/68

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden, und wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst wird das Achtzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin behandelt. Hier erfolgt zunächst eine Abstimmung über den Ihnen als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2352-1 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller anderen Fraktionen ist der Änderungsantrag damit abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2352, Achtzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin, empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Eine Änderung der Verfassung von Berlin bedarf gemäß Artikel 100 der Verfassung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2519 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit liegt die in Artikel 100 der Verfassung von Berlin für die Änderung der Verfassung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses vor, und das Gesetz ist so beschlossen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Dann folgt die Behandlung des Gesetzes zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken. Auch hierzu erfolgt zunächst eine Abstimmung über zwei Ihnen als Tischvorlage vorliegende Änderungsanträge der AfD-Fraktion. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2353-1 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller weiteren Fraktionen ist der Änderungsantrag damit abgelehnt. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2353-2 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist wiederum die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller weiteren Fraktionen ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2353, Gesetz zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken, empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2520 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion ist die Gesetzesvorlage damit so angenommen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, freue ich mich heute, Dienstkräfte der Allgemeinen Ordnungsdienste aus verschiedenen Bezirken hier bei uns im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen zu dürfen und ebenso eine Gruppe der Polizeiakademie. [Allgemeiner Beifall] Dann komme ich zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurzgefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht zumindest eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. In der Runde beginnt die CDU und hier der Kollege Melzer. – Bitte schön!

Alle Reden von Cornelia Seibeld Protokoll ↗