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Jan Lehmann

SPD 12.06.2025 Sitzungen 19/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das von 2001 stammende bisherige Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin ist nicht mehr zeitgemäß. Die gesetzlichen Grundlagen der Verfassungsschutzarbeit brauchen daher ein Update. Dabei gilt es nicht nur, die neuen technischen Möglichkeiten zu beachten, nein, es gibt auch neue Herausforderungen. Der Schutz kritischer Infrastruktur und die Spionageabwehr sind wichtiger geworden, seit es wieder offenen Krieg in Europa gibt, der mit nicht ganz so offenen Mitteln auch gegen uns hier in Berlin geführt wird. Religiöser Extremismus setzt immer weniger auf organisierte Gruppen, sondern vielmehr auf die viel schwerer verfolgbare Radikalisierung Einzelner. Rechtsextreme Verfassungsfeinde sind so gut organisiert wie nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik. Einerseits müssen wir uns deshalb mit dieser Gesetzesnovelle den neuen Entwicklungen stellen und dem Verfassungsschutz entsprechende Instrumente an die Hand geben, andererseits haben wir auch eine ganze Reihe an Urteilen, auch des Bundesverfassungsgerichts, die wichtige Grenzen der staatlichen Überwachung und entsprechende Regeln aufzeigen. Hier ist eine Kernfrage: Rechtfertigt der erwartete Erkenntnisgewinn durch den Verfassungsschutz den damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte Einzelner? Wir müssen bedenken, ob auch in der Gesamtschau aller staatlichen Überwachungsmaßnahmen der jeweilige Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist. Diese Balance zwischen der Sicherheit und Freiheit aller und der Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen, der einzelnen Bürgerinnen, die Balance zwischen den Kompetenzen des Verfassungsschutzes und dem freien Leben der Berlinerinnen und Berliner ist zweifellos ein schwieriger Drahtseilakt, den wir aber mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz meistern werden. Klar ist schon jetzt, dass die bessere Nachverfolgbarkeit von Geldströmen zum Beispiel ein großer Fortschritt sein wird. Der Berliner Verfassungsschutz durfte bislang nicht in der Tiefe untersuchen, woher die Gelder für verfassungsfeindliche Aktivitäten stammten oder wohin sie flossen. Das ändern wir nun. Mit der geplanten Änderung wird es dann auch erlaubt sein, schon beim Vorliegen hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte über verfassungsfeindliche Bestrebungen die Öffentlichkeit zu informieren und nicht erst, wenn die Verfassungsfeindlichkeit tatsächlich gesichert feststeht. Damit kann der Verfassungsschutz einer seiner Kernaufgaben frühzeitiger gerecht werden, nämlich dem Warnen der Bevölkerung und der Politik vor Gefahren für die Verfassung. Da es in dieser Debatte viel um neue Kompetenzen des Verfassungsschutzes gehen wird – Frau Tomiak hat das erwähnt –, lassen Sie mich in der Sache einmal noch betonen: Der Verfassungsschutz ist keine Geheimpolizei und auch kein deutsches FBI. Die Terrorismusbekämpfung liegt und bleibt in erster Linie bei der Polizei. Frau Tomiak hat auch gesagt, dass der Richtervorbehalt für einige Onlinedurchsuchungen zum Beispiel jetzt reingeschrieben wird; das ist zusätzlich, und wir haben auch mit dem Richtervorbehalt eine neue Grenze eingezogen. Wir können natürlich im Verfassungsschutzausschuss alles beleuchten, und der G-10 wird da nichts entzogen. Aber wir sehen schon, wir haben Gesprächsbedarf. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir jedenfalls eine gute Grundlage für ein modernes Verfassungsschutzgesetz, über das wir im Ausschuss reden können. Ich bin gespannt auf die Diskussionen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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