Stephan Lenz
Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in schwierigen Zeiten unserer Gesellschaft. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck. Gefahren drohen dabei aus verschiedenen Richtungen. Einig sind sich die Gegner der Freiheit oft nur darin, dass sie unsere Art zu leben ablehnen. Leider gibt es keinen Grund dafür anzunehmen, dass sich die Lage diesbezüglich beruhigt. Im Gegenteil! Die Zahl der Gegner unserer Gesellschaftsordnung hat immer stärkeren Zulauf. Jüngst vorgelegte Berichte der Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und auf Bundesebene belegen dies eindrucksvoll. Als wehrhafte Demokratie müssen und werden wir auch in Zukunft diesen Bedrohungen entgegentreten. Dem Berliner Verfassungsschutz kommt dabei für unsere Stadt eine zentrale Rolle zu. Als staatliches Frühwarnsystem hat er Gefahren für den Bestand unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung rechtzeitig zu erkennen und in den Blick zu nehmen. Letztlich geht es darum, unsere Gesellschaft in die Lage zu versetzen, sich rechtzeitig diesen Bedrohungen entgegenzustellen. Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss der Berliner Verfassungsschutz über gute Rahmenbedingungen verfügen. Die schwarz-rote Koalition hat sich vorgenommen, diese Rahmenbedingungen nun weiter zu verbessern. Nach einer personellen Verstärkung nehmen wir jetzt eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen in den Blick. Der Berliner Verfassungsschutz soll ein neues und modernes Gesetz bekommen, das den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Der heute hierzu eingebrachte Entwurf setzt sich dabei auch mit den Vorgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander und setzt diese in konsequenter Form um. Das ist gut und richtig so, denn natürlich handelt es sich bei nachrichtendienstlicher Tätigkeit um ein hinsichtlich betroffener Grundrechte sehr sensibles Feld. Wir werden das Gesetz in der auf die heutige erste Lesung folgenden Fachberatung natürlich noch genau anschauen und im Detail weiter erörtern. Zwei Dinge möchte ich aber schon jetzt mal anmerken. Erstens: Ich begrüße ausdrücklich, dass nun auch in Berlin die sogenannte Verdachtsberichterstattung kommt. Die bisherige Praxis, dass die Öffentlichkeit nur über Erkenntnisse zu gesichert extremistischen Bestrebungen zu informieren war, entspricht nicht mehr den Anforderungen an die heutige Zeit. [Beifall bei der CDU] Zweitens: Die parlamentarische Kontrolle ist nach meiner Auffassung aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Verfassungsschutzes noch über die im Gesetz vorgesehene Regelung hinaus zu schärfen. Weitgehende Befugnisse brauchen noch immer eine effektive parlamentarische Kontrolle. Hier sieht die Fraktion der CDU noch Anpassungsbedarf. Wir werden das im Detail im Ausschuss erörtern. Also, es ist gut, dass der Entwurf vorliegt. Ich freue mich auf die Beratung, und ich bin guter Dinge, dass wir noch in diesem Jahr ein alle zufriedenstellendes Ergebnis vorlegen werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
