Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Dann kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Und dazu rufe ich auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt deshalb heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied; für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen und Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten neun Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Namen angeben und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet sein dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich, jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Es wäre schön, wenn jetzt die Beisitzerinnen und Beisitzer ihre vorgesehenen Plätze einnähmen. Dann würde ich jetzt die Kollegin Kühnemann-Grunow bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen und vorne die Stimmzettel auszugeben. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann frage ich, ob auch schon alle Präsidiumsmitglieder gewählt haben. – Nein, ich sehe, das dauert noch ein Weilchen. Dann möchte ich auch die Präsidiumsmitglieder bitten, zur Wahl zu schreiten. Dann frage ich: Hatten alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Beisitzerinnen und Beisitzer die Gelegenheit zu wählen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen die Sitzung, wie angekündigt, gleich fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben, und der Saaldienst wird jetzt abbauen. Es würde dann jetzt weitergehen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 14: Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 6. Juni 2025 Drucksache 19/2472 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2314 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses auf Drucksache 19/2472 sieht auch eine Änderung des Pflegeschulanerkennungsgesetzes vor. Eine Änderung dieses Gesetzes war in der Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/2314 nicht vorgesehen und daher nicht Gegenstand der ersten Lesung, die in der 64. Plenarsitzung am 27. März 2025 erfolgt ist. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot von zwei Lesungen ist daher vorgesehen, heute keine Abstimmung über die Gesetzesvorlage vorzunehmen, sondern den Vorgang zu vertagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage wird daher in der nächsten Sitzung fortgesetzt. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2466 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Kollegen Lenz. – Bitte schön! – Es dürften jetzt auch alle wieder ihre Plätze einnehmen, die noch nicht gemerkt haben, dass wir wieder losgelegt haben. Dann hat der Kollege Lenz das Wort.
