Martin Matz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer das Vertrauen in die Demokratie untergraben will, der wird versuchen, das Vertrauen in die Verwaltung und insbesondere das Vertrauen in die Polizei zur Erosion zu bringen. Und das wird auch versucht. Von extremistischer Seite können wir das regelmäßig beobachten. Um aber das Vertrauen in die Verwaltung und unsere Polizei stattdessen zu festigen, sind Transparenz und funktionierende Beschwerdewege wichtig. Deswegen ist es gut, dass wir hier mit dem Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten sehen können – Vielen Dank, Herr Dr. Oerke, für Ihren Bericht! –, dass es ein immer klareres Bild der Tätigkeit des Beauftragten gibt und dass wir vor allen Dingen eine steigende Akzeptanz und eine steigende Nachfrage nach der Arbeit dieser Behörde in der Berliner Bevölkerung feststellen können. Sie schreiben in Ihrem Bericht, Herr Dr. Oerke – ich zitiere –: „Angesichts der 784 im Jahr 2024 eingegangenen Beschwerden und Eingaben und damit eines im Vergleich zum Jahr 2023 mit 429 Vorgängen um rd. 83 % gestiegenen und im Jahr 2025 voraussichtlich auf über 1 100 Eingänge weiter steigenden Eingangsaufkommens dürfte die Existenzberechtigung des Bürger- und Polizeibeauftragten nicht mehr in Frage zu stellen sein.“ Ihre Arbeit hilft nämlich in der Tat in vielen Fällen den Betroffenen konkret weiter. Jede erfolgreiche Schlichtung, jede Abhilfe, jede Untersuchung, Beanstandung und Empfehlung für das Arbeiten der Behörden ist am Ende ein Gewinn für die Stadt Berlin. Auch dieses Jahr zeigt sich wieder, dass sie in beiden Funktionen, als Bürgerbeauftragter und als Polizeibeauftragter, gefragt waren und das deswegen auch für beide Funktionen gilt. Wir sehen am Bericht, dass der Bedarf voraussichtlich weiter steigen wird. Sie schätzen, dass es 2025 schon über 1 100 Eingänge von weiteren Vorgängen zur Bearbeitung geben wird. Umso wichtiger ist, dass die Ablauforganisation mit dem steigenden Eingangsaufkommen auch bei Ihnen Schritt hält. Insoweit habe ich gerne gelesen, dass Sie Maßnahmen wie die Einführung des Echtbetriebs der digitalen Akte und eine vollständige Digitalisierung auch bei Ihnen in der Stelle des Bürger- und Polizeibeauftragten unternehmen. Übrigens ist auch das Landeseinwanderungsamt, das heute schon hier zitiert worden ist, vollständig digitalisiert, zumindest in dem Bereich der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen. Die vielen Nachfragen, die bei Ihnen wegen der Bearbeitungszeiten ankommen, liegen nicht an dieser Digitalisierung, sondern natürlich daran, dass sich jetzt im Moment tatsächlich das Fallaufkommen ganz erheblich erhöht hat, auch durch die rechtlichen Änderungen, die wir dazu im Bundesrecht haben. Manchmal sind die möglichen Lösungen für das, was Sie berichten, auch relativ einfach. Es würde schon helfen, wenn das LEA auch eine digitale Abfragemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Anträge gestellt haben, ermöglichen würde, man auf einfache Art und Weise den Bearbeitungsstand erfahren könnte und damit letztendlich auch die Gewissheit hat: Mein Vorgang ist nicht verloren gegangen. Es dauert eben nur tatsächlich wegen der Anzahl der Anträge eine Weile, bis er zur Bearbeitung kommt. – Solche konkreten Schlüsse kann man aus Ihrem Bericht ziehen, und das sollten wir tatsächlich hier als Parlament auch tun und der Verwaltung gegenüber anregen. Bemerkenswert ist, dass die betroffenen Stellen bei Ihrer Arbeit als Bürgerbeauftragter auch die Vorteile einer unbürokratischen Konfliktlösung erkannt haben. Dadurch können in der Mehrzahl der Fälle durch Beratung Abhilfe und Lösungen gefunden werden, was bei Streitfällen sicherlich hilft, Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zurückzugewinnen. Dennoch bleiben viele angesprochene Probleme bestehen. Über die mangelhafte Erreichbarkeit habe ich gerade gesprochen. Fehlende Transparenz und Kommunikation sowie überlange Bearbeitungszeiten sind das Problem mehrerer Berliner Behörden und nicht nur einer. Deswegen ist Ihr Bericht Arbeitsauftrag für Senat und Parlament, an der funktionierenden Stadt und der besseren Prozessorganisation in der Verwaltung zu arbeiten. Und dieser Auftrag, das will ich an der Stelle auch mal ausdrücklich sagen, ist deutlich mehr, als ein Gesetz zur Verwaltungsreform zu machen. Hier geht es konkret darum, in einzelnen Behörden, deren Zuständigkeit auch klar ist, dafür zu sorgen, dass tatsächlich Vorgänge in zumutbaren Bearbeitungszeiten auch zur Erledigung kommen. Auch Ihrer Rolle als unabhängige Kontrollinstanz für die Polizei, also als Polizeibeauftragter, wird zunehmend Akzeptanz entgegengebracht. Wir sehen das auch hier an den entsprechenden Zahlen. Gerade in dieser Funktion zeigt sich das Spannungsfeld zwischen Transparenz und offener Fehlerkultur und dem Legalitätsprinzip mit der Verpflichtung zur Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens. Darüber haben die Kollegen vor mir auch schon gesprochen, wenn auch mit leicht unterschiedlicher Tendenz. Umso erfreulicher ist auch hier, dass zwei Drittel aller Beschwerden und Eingaben über den Weg der informellen Vorklärung und Schlichtung erledigt werden können. Deswegen bleibt mir jetzt als Fazit: Wir als SPD-Fraktion setzen darauf, dass das Vertrauen der Menschen in Berlin in die Verwaltung und gerade auch in die Polizei wieder steigt, die Delegitimierung Grenzen findet und durch die Schaffung von Transparenz und von funktionierenden Beschwerdewegen letztlich diese Akzeptanz in die Institutionen tatsächlich wieder wachsen kann. – Vielen Dank!
