Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Luhmann! Der Anwendungsbereich wird größtmöglich gefasst sein. Es ist auch ein sehr schmales Gesetz. Es hat ganze fünf Paragrafen. Wir werden eine Umwidmung von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen nur in Grenzen zulassen, und zwar in sehr engen Grenzen, zum einen, wenn das öffentliche Interesse am Bau von Wohnungen für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum überwiegt, zum anderen für den Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur – dies allerdings nur, wenn das Abgeordnetenhaus zustimmt und zum Zeitpunkt der Aufgabe der Kleingärten Ersatzflächen im Einzugsbereich der bisherigen Nutzer in der gleichen Größe zur Verfügung stehen. Ganz wichtig war den beteiligten Senatsverwaltungen, auch das Abgeordnetenhaus hier mit ins Boot zu nehmen, damit Sie als Repräsentanten der Berlinerinnen und Berliner Ihre Zustimmung erteilen müssen. Die Notwendigkeit der Zustimmung des Abgeordnetenhauses entfällt nur dann, wenn die Gesamtfläche der von einer geplanten Umwidmung betroffenen Kleingärten 0,5 Hektar nicht übersteigt. – Vielen Dank!
