Christian Hochgrebe
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Recht herzlichen Dank für die Nachfrage! Das Waffenrecht sieht die von Ihnen in Bezug genommenen Maßnahmen grundsätzlich vor, und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist die Waffenbehörde, die bekanntermaßen bei der Polizei Berlin angesiedelt ist, auch tätig. Solche Dinge werden, das wissen Sie, regelmäßig nach den gesetzlichen Grundlagen überprüft, und die erforderlichen Maßnahmen werden dann auch eingeleitet. – Vielen Dank!
