Christian Hochgrebe
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist es ja so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zuletzt als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft hat. Die AfD macht von dem Rechtsschutz, den unsere Rechtsordnung vorsieht, Gebrauch und hat ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Insofern gilt momentan eine Stillhaltezusage. Wir werden das natürlich alles miteinander auswerten. [Thorsten Weiß (AfD): Inhaltlicher Zusammenhang? – Weitere Zurufe von der AfD)] Auch unser Landesamt für Verfassungsschutz wertet dieses Gutachten aus und wird dann entsprechend eine Positionierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Köln vornehmen. – Vielen Dank!
