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Jan Lehmann

SPD 22.05.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein guter Umgang mit KI und der Ausbau der IT-Infrastruktur in der Verwaltung und in der Justiz sind mir, der SPD und der ganzen Koalition eine Herzensangelegenheit. Als Sprecher für Recht und für Digitalisierung freue ich mich besonders, auch heute wieder, wie letzten Dezember, über den vorliegenden Antrag zu sprechen. Die Europäische KI-Verordnung, die in Teilen bereits in Kraft getreten ist, wird in naher Zukunft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI in der EU schaffen. Mit unserem Antrag stellen wir die Weichen dazu, für eine moderne und effiziente Justiz in Berlin, bleiben aber auch insoweit ergebnisoffen, denn bei dem schnellen technischen Fortschritt sollte sich die Politik hüten, das Ergebnis von Innovationen stets vorwegzunehmen. Nur wenn man am Ball bleibt, kann man aber auch gestalten. Wir dürfen uns jedenfalls nicht gegen neue Technologien sperren. Berlin kann vielmehr Vorreiterin für eine moderne und leistungsfähige Justiz sein; nein, es muss, wenn wir das Thema jetzt gemeinsam weiterdenken. Deshalb wollen wir die bestehenden Plattformen, den Cyber-Innovation-Hub und das Legal-Tech-Center, für die Berliner Justiz gezielt weiterentwickeln. Und irgendwann muss uns die KI für diese englischen Beschreibungen auch mal deutsche Bezeichnungen generieren, unter denen sich dann auch jeder Unbeteiligte etwas vorstellen kann. Durch den demografischen Wandel und die steigenden Fallzahlen an den Berliner Gerichten sind wir ohnehin gezwungen, effektiver zu werden. Dabei müssen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung einfach nutzen und auch die künstliche Intelligenz einbinden. Der Einsatz dieser Technologie ist unerlässlich, um die Berliner Justiz zukunftsfähig zu machen. Gemeinsam haben wir mit Blick auf die Digitalisierung der Justiz in den vergangenen Monaten und Jahren durchaus viel Gutes erreicht, Kollege Herrmann hat es skizziert. In vielen Bereichen sind die E-Akten flächendeckend eingeführt, über 70 Prozent der Berliner Gerichtssäle sind digital nutzbar. Doch die digitale Entwicklung geht eben weiter. Künstliche Intelligenz hält Einzug in die Justiz, und wir sehen, wie sich diese hilfreiche neue Technologie zunehmend durchsetzt. Unsere Aufgabe ist es, diesen Wandel aktiv mitzugestalten, aber nach unseren Regeln und nach unserem Werteverständnis. Dafür ist es wichtig, dass alle relevanten Akteure aus der Justiz selbst, aber auch aus anderen Verwaltungen, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammengebracht werden. Denn bevor man konkrete Maßnahmen und Projekte auf den Weg bringt, muss man sich zunächst fragen, was KI überhaupt leisten kann und was sie leisten soll. Konkret sollte man prüfen, auf welchen Feldern KI den Menschen in Justiz und Rechtspflege den Arbeitsalltag erleichtern kann und wo der Einsatz von KI ausgeschlossen werden soll. Denn eins muss klar sein: Es geht keinesfalls darum, Richterinnen und ihre Entscheidungen durch die KI zu ersetzen. Eine KI kann niemals die Expertise, die Empathie, die Lebenserfahrung ersetzen, aber sie kann unterstützen. [Beifall bei der SPD] Wenn mehr als 1 000 Seiten lange Gerichtsakten durchsucht, strukturiert und ausgewertet werden müssen, kann KI wertvolle Zeit der Berliner Richterinnen und Richter einsparen und sie entlasten. Auch im Bereich der Übersetzung und der Spracherkennung kann KI eine entscheidende Arbeitserleichterung darstellen. Neben aller Technologieoffenheit ist aber auch ein gesundes Maß an Skepsis angebracht; ich sprach davon. Die KI-Technologie der letzten Jahre ist für Menschen, die sie nutzen, meist doch eine Blackbox. Entscheidungen von KI-Systemen müssen aber gerade für die Anwender und, noch wichtiger, für die von den Entscheidungen Betroffenen nachvollziehbar sein. Das gilt insbesondere in gerichtlichen Verfahren. Hier ist die Kontrolle notwendig, da sich die KI als alles andere als diskriminierungsfrei erwiesen hat. Fragen zu Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungen von KI-Entscheidungen müssen diskutiert werden. Hilfreiche neue Technologien werden sich durchsetzen, es ist aber an uns, immer auf unsere Regeln zu achten und die Regeln zu gestalten. Rechtsstaatliche Garantien wie das Recht auf richterliches Gehör und die richterliche Unabhängigkeit dürfen durch den Einsatz von KI in Gerichtsverfahren nie eingeschränkt oder gar umgangen werden. Eine KI darf nicht die letzte Entscheidung treffen. KI kann die Justiz effizienter, zugänglicher und konsistenter machen, wenn sie als Werkzeug mit klaren Leitplanken eingesetzt wird. Menschliche Urteilskraft, ethische Reflexion und rechtliche Kontrolle sind unersetzlich; eben diese Leitplanken sind aber auch unersetzlich. Diese Leitplanken müssen wir immer behalten, auch im Zeitalter der KI. Denn am Ende geht es um die Menschen, um die Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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