Jan Lehmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Auf der Basis dessen, was der Verfassungsschutz zum Besten gegeben hat, lässt sich kein Staat machen, zumindest kein demokratischer. Die Demokratie in der heutigen Bundesrepublik hat mit unseren Ideen von Demokratie nichts zu tun.“ [Jeannette Auricht (AfD): Das stimmt! – Lachen bei der AfD] Das habe ich, mit der Erlaubnis des Präsidenten, aus dem AfD-Repertoire zitiert. Das und noch vieles mehr haben wir in der letzten Zeit alle gelesen, und wir wissen genau, wer da was geschrieben oder gesagt hat. Ich weiß auch ohne Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Die AfD ist verfassungsfeindlich, weil sie rechtsextrem ist. Da bildet dann auch die Berliner Landespartei der AfD keine Ausnahme. Sie tickt genauso und ist genauso zu bewerten. Die braune Soße der Bundespartei tropft auch auf die Berliner Landespartei durch. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] AfD-Funktionäre relativieren die NS-Zeit, hetzen gegen Migrantinnen und Migranten, gegen Andersdenkende, gegen die Presse, gegen die Justiz, gegen unseren Staatsapparat. Was mit Lucke als konservative Protestpartei begann, ist heute ein Sammelbecken von Demokratiefeinden, und das alles ist auch aggressiv und kämpferisch, so die Fachterminologie. Denn es ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung, dass kämpferisch gerade nicht heißt, dass es körperlich sein muss. Dennoch, wenn ich Parolen von der AfD höre, dann wird mir auch körperlich schlecht. Deshalb möchte ich, dass diese Partei verschwindet und schnell aus der Parteienfinanzierung von Staatsgeldern ausgeschlossen wird. [Zuruf von Gunnar Lindemann (AfD)] Auch die sogenannte verdeckte Parteienfinanzierung mit den Abgeordnetenbezügen, dem Geld für Fraktionsmitarbeitende und so weiter nimmt die AfD ja gerne an. Damit muss Schluss sein, wenn eine Partei das sie unterstützende System so beschimpft, diffamiert und beseitigen will. Ich muss das Grundgesetz loben, und das, obwohl es morgen schon 76 Jahre alt wird, vielleicht auch gerade deshalb. Da steht alles drin, was wir heute brauchen, auch, dass über ein Verbot von Parteien gerade nicht die Regierungen entscheiden, sondern eben die Rechtsprechung mit unserem Obersten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, und zwar gemäß Artikel 21, Absatz 2 Nummer 2, Grundgesetz. Da steht nämlich: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen … sind verfassungswidrig.“ Für mich ist dieses: „darauf ausgehen“ auch mit Bezug auf die obigen Zitate, die eingangs genannt wurden, eindeutig erfüllt. Das Grundgesetz schützt uns, aber wir müssen auch das Grundgesetz schützen. Ein Verbotsverfahren in Bezug auf eine erwiesen rechtsextreme AfD und der Ausschluss aus der Parteienfinanzierung ist ein überfälliger Schritt, um unsere offene, pluralistische Gesellschaft, um unsere Demokratie zu verteidigen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Gunnar Lindemann (AfD): Um sich die Taschen voll zu machen!] Wehret den Anfängen! Mit diesem Satz bin ich groß geworden. Aber die Anfänge sind schon lange vorbei: NPD, NSU, Wehrsportgruppe Hoffmann, AfD. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie die AfD demokratische Freiheiten nutzt, um eben diese abzuschaffen. Ein Verbotsantrag zu dieser Partei ist daher nicht nur legitim, sondern notwendig, um unsere Demokratie zu schützen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Jetzt ist es an der Zeit, dass sich Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag zusammensetzen und den Antrag gemeinsam erarbeiten, und zwar in naher Zukunft. Das fordern übrigens auch Daniel Günther von der CDU in Schleswig-Holstein und das Bundesland Bremen. Die sind da klar, nicht ganz so klar ist übrigens die Berliner CDU bisher. Unser Bürgermeister Kai Wegner sagte noch im Wahlkampf 2024 dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, ich zitiere: „Ich würde mir wünschen, dass es die AfD nicht gibt, aber ein Verbot sehe ich kritisch.“ Mittlerweile ist aber unser Berliner Bürgermeister etwas anders in seinem Wording, schließt das nicht mehr aus und befürwortet mehr oder weniger ein Verbotsverfahren, wie ich dem Tagesspiegel entnehmen konnte. Im Gegensatz dazu äußert aber seine Justizsenatorin, sie wurde schon zitiert, ich zitiere auch wieder: „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht.“ – Meine Berliner Parteivorsitzende wiederum meinte auch: Sollte die Einstufung der AfD auch vor Gericht Bestand haben, müssen wir die notwendigen Konsequenzen ziehen. – Diese Sicherheit gibt es im Vorfeld von Gerichtsverfahren nicht. Bei Gericht und auf hoher See … na, Sie wissen schon!
