Ario Ebrahimpour Mirzaie
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Vertreterinnen der demokratischen Parteien! Vielen herzlichen Dank! – Der Himmel ist grau, Gras ist grün, und die AfD ist rechtsextrem. Ich spreche wohl für viele von uns, wenn ich sage: Keiner dieser Fakten ist eine Überraschung. Als nach langem Warten endlich die Eilmeldung über die Hochstufung der AfD auf den Smartphones aufploppte, war das trotzdem eine gute Nachricht, denn es gibt jetzt Klarheit im öffentlichen Diskurs: Die AfD ist nicht ultrakonservativ, rechtspopulistisch oder in Teilen rechtsradikal. Nein, sie ist eine durch und durch gesichert rechtsextremistische Bestrebung, rassistisch und antidemokratisch. Das Bundesamt sagt ganz klar: Kern der Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist ihr Angriff auf die Menschenwürde, genauer gesagt, die rassistische Unterscheidung in vermeintlich echte und unechte Deutsche sowie ihr abgrundtiefer Hass auf Musliminnen. Doch wie viel Berliner AfD steckt eigentlich in der Hochstufung der Partei? – Im Gutachten des Verfassungsschutzes wird rund die Hälfte der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus namentlich genannt; ein beispielloser Vorgang in der Geschichte des Abgeordnetenhauses und zutiefst beschämend. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ihre Fraktion beschädigt damit nicht nur das Image der eigenen Partei, sondern auch das Ansehen dieses Parlaments. Wären Sie in Ihrem eigenen Anspruch konsequent, Frau Brinker, würden Sie die sieben Personen entweder aus der Fraktion schmeißen oder selber zurücktreten. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Das haben Sie nicht zu entscheiden!] Ein weiterer Effekt des Gutachtens: Es müssen jetzt dienstrechtliche Konsequenzen für Beschäftigte im Staatsdienst folgen – eine Aufgabe, vor der sich der Senat aktuell noch wegduckt, namentlich die Senatsverwaltung für Finanzen als federführendes Ressort. Aber es braucht hier jetzt klare Konzepte und Zuständigkeiten, wie mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst umgegangen wird. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Und, last but not least: Das Gutachten ist eine wichtige Vorarbeit und Materialsammlung für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. In unserem Antrag sprechen wir Grüne und Linke uns klar für dieses Verbotsverfahren aus. Der Senat muss gegenüber der Bundesregierung im Bundesrat auf ein solches Verbotsverfahren hinwirken, und zwar jetzt. Deshalb war ich zunächst optimistisch, als der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sich offen gezeigt hat für ein AfD-Verbot. Doch meine Hoffnungen wurden jäh enttäuscht von Aussagen der CDU-Fraktion und der Justizsenatorin Badenberg. Die Senatorin steht einem AfD-Verbotsverfahren ablehnend gegenüber und will lieber erst mal abwarten, bis sich die AfD durch alle Gerichte geklagt hat. Damit wird Senatorin Badenberg ihrer Verantwortung als Verfassungssenatorin nicht gerecht. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Verstehen Sie mich nicht falsch: Ein Verbotsverfahren muss gut vorbereitet und auf seine Erfolgschancen geprüft werden, aber das kann nicht bedeuten, dass Abwarten und Prüfen zu einem Mantra werden, um die Einleitung eines Verbotsverfahrens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschleppen. Das ist mit uns Grünen nicht zu machen! [Beifall bei den GRÜNEN] Es ist schon komisch: Normalerweise reicht bei der CDU ja schon ein Fingerzeig des Verfassungsschutzes und Sie sind mit an Bord, aber bei der Hochstufung der AfD: Schweigen im Walde, ganz so, als gäbe es keine politische Verantwortung, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einzuordnen. Ich hätte ja nicht gedacht, dass wir mal so weit sind, dass die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bei uns Grünen besser aufgehoben sind als bei der CDU. [Beifall bei den GRÜNEN – Lachen von Jeannette Auricht (AfD)] Bei der SPD sieht es auch nicht viel besser aus. In den Medien gibt man sich entschlossen und kämpferisch, im Parlament trägt man still und handzahm den CDU-Kurs mit. Anders ist es doch nicht zu erklären, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende öffentlichkeitswirksam ein Verbot fordert, sein Landesvorstand aber lieber abwarten möchte, bis die Einstufung, Zitat, „gerichtsfest“ ist. Was soll das denn heißen? Bis wann will man denn da warten? Bis zum Verwaltungsgericht, bis zum Oberverwaltungsgericht? Ich fasse zusammen: In Sachen Hochstufung und AfD-Verbot legt dieser Senat die Hände in den Schoß und wartet ab. Das ist mit uns als Opposition nicht zu machen! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Denn die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren liegen vor. Die verfassungsfeindlichen Ziele sind im Gutachten klar benannt. Die Potenzialität ist durch die Wahlergebnisse gegeben, und wir erleben das aktive und planvolle Vorgehen dieser Partei für die Erreichung ihrer Ziele. Zum Schluss noch ein paar Worte: Natürlich verschwindet rechtes Gedankengut durch ein AfD-Verbot nicht von heute auf morgen, aber einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung würden Steuergelder, Personal, Kommunikationsplattformen, Reichweite und andere Mittel fehlen. Das wäre ein enormer Erfolg für unsere wehrhafte Demokratie. Der Verfassungsschutz, letzter Satz, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, es sei nicht mehr davon auszugehen, Zitat mit Erlaubnis des Präsidenten: „dass es gemäßigteren Kräften in der AfD noch möglich ist, diese festgestellte verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei noch umzukehren“. Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
