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Stephan Lenz

CDU 22.05.2025 Sitzungen 19/66

Ja, das mache ich natürlich gern. Wobei ich somit nicht die Möglichkeit habe, auf die Rede des Kollegen einzugehen, aber das können wir gegebenenfalls nachholen. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab zum Antrag: Nein, die Fraktion der CDU hat in der Frage eines AfD-Verbotsverfahrens ihre Meinung nicht geändert, wir lehnen ein solches Verfahren auch zum jetzigen Zeitpunkt weiter ab, und ja, auch die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ändert hieran erst einmal nichts. Wir haben uns in der Vergangenheit schon häufig mit der Frage befasst und uns dazu ausgetauscht. Ich verweise trotzdem noch einmal kurz auf meine immer wieder vorgetragenen Argumente. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Erstens, die Hürden für ein Parteiverbot sind sehr hoch. Das ist auch richtig so. Ein eventuelles Verbotsverfahren wird Jahre dauern, schnelle Lösungen sind also ohnehin nicht zu erwarten. Wer anderes behauptet, macht sich und der Öffentlichkeit etwas vor. Ein langwieriges Verfahren wird der AfD die Möglichkeit geben, sich immer stärker als Opfer darzustellen. Sie wird sich als verfolgte Opposition stilisieren, [Zuruf von den GRÜNEN: Das macht sie eh schon!] und das ist auch jetzt schon kaum noch auszuhalten, wie sie das tut. Zweitens, verbunden mit einem Verbotsverfahren ist ein hohes Risiko für diejenigen, die es betreiben. Scheitert ein Verfahren, so ist die AfD am Ende gestärkt. Dann wurde das Gegenteil des eigentlichen Ziels erreicht. Kein Verfahren ist insofern immer besser als ein gescheitertes Verfahren.

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