Jan Lehmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gebührt natürlich auch von meiner Seite der Dank Frau Kamp und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Durchhaltevermögen und Ihre ausdauernde Arbeit, die Sie ja nicht nur für uns im Digital- und Datenschutzausschuss machen, sondern für ganz Berlin. Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Anlass, über den 2023er-Datenschutzbericht zu sprechen, wo kommende Woche doch der 2024er-Bericht veröffentlicht wird, ist, dass nun erst die Senatsverwaltungen die Auswertung vorgenommen haben. Mein Kollege Förster hatte darauf auch schon Bezug genommen. Dennoch danke ich den Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung für die Arbeit zu dieser Stellungnahme. Die Verwaltungen haben ihre Stellungnahme zwar innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, aber ich würde mir dennoch künftig wünschen, dass das zeitnäher passiert. Nicht zuletzt dank der EU haben wir seit einigen Jahrzehnten umfangreiche Rechte in Bezug auf unsere eigenen Daten. Die Datenschutzbeauftragten selbst sind wesentlich in der Kontrolle hierfür. Sie beraten, wie mit personenbezogenen Daten idealerweise umgegangen werden sollte, und sind auch die erste Anlaufstelle bei Beschwerden jeder Art. Die Datenschutzbeauftragte hat auch die verschiedenen Instrumente, um dann zu reagieren. Zum Beispiel hatten wir 2023 139 durch sie ausgesprochene Verwarnungen und 64 Geldbußen in Berlin. Dazu kommt der jährliche Datenschutzbericht als Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, über den wir ja heute sprechen. Der Bericht erfüllt jedenfalls mehrere Funktionen. Er ist überhaupt kein Selbstzweck und auch nicht als Kontrolle der Datenschutzbeauftragten gemeint, sondern es geht zum einen darum, den wichtigen Fragen und Problemen im Bereich des Datenschutzes, die zuletzt relevant waren, eine gewisse Öffentlichkeit zu geben. Damit findet gleichzeitig auch eine Sensibilisierung für alle statt, damit wir künftige Problemfälle vermeiden können. Zum anderen geht es darum, Fällen, die nicht zur Zufriedenheit der Datenschutzbehörde gelöst werden konnten, eben öffentliche Aufmerksamkeit und politische Aufmerksamkeit zu verschaffen. So erst wird es uns Abgeordneten möglich, uns selbst ein eigenes Urteil über die mutmaßlichen Datenschutzverstöße zu bilden. Dann können wir als Gesetzgeber des Landes Berlin überlegen, ob wir mit unseren Kontrollmöglichkeiten jedenfalls auf die zuständige Verwaltung einwirken wollen oder, wenn es nötig ist, sogar Gesetze entsprechend ändern. Der Bericht und die Senatsstellungnahme zeigen auch, wo das System vorbildhaft funktioniert hat und wir eine Lösung des Problems erreichen konnten. So verlangt die Polizei nach einer Intervention der Datenschutzbeauftragten keine Gebühren mehr für die Auskunft danach, wer und warum auf die eigenen Daten zugegriffen hat. Das Landesamt für Einwanderung folgt nach Intervention – das hat die Kollegin der Grünen auch erwähnt – nun dem Grundsatz der Datenminimierung und erhebt von Flüchtlingen nur noch die Daten, die auch wirklich nötig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Natürlich gibt es auch Fälle, wo es weniger gut funktioniert. Das Verhältnis zwischen Datenschutzbehörde und Schulverwaltung – das wurde auch vom Kollegen Förster angesprochen – ist seit Jahren, Jahrzehnten ein Sorgenkind. Das hat sich vielleicht zwar verbessert, aber dennoch ist die Lage in meinen Augen unbefriedigend. So gab es den erwähnten Streit über die Cloudangebote von Microsoft und auch die Videoangebote für Teams. Die Verwaltung hat sich dabei leider auf den Standpunkt zurückgezogen, dass die Schulen selbst die datenschutzrechtliche Zulässigkeit prüfen müssen. Das ist aus meiner Sicht etwas lebensfern. Zum einen verfügen wohl kaum alle Schulen über ausreichend Datenschutzkompetenz. Zum anderen wäre es hier wohl effizienter gewesen, das Ganze nur einmal zu prüfen. Hier muss noch an lebensnahen Lösungen gearbeitet werden. Eine Positivliste von Softwarelösungen ebenso wie natürlich die Weiterentwicklung unserer Berliner Open-Source-Lösungen könnten hier helfen. Häufig haben Verwaltung und Datenschutzbeauftragte aber auch schlicht unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ein solches Beispiel, das uns nun schon einige Zeit begleitet, ist die Starkregenkarte. Auf ihr soll öffentlich erkennbar sein, welche Grundstücke von Extremwetterereignissen besonders betroffen sind, ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen. Hier vertritt die Datenschutzbeauftragte die Sichtweise, dass diese Informationen besser nicht öffentlich einsehbar sein sollten, weil Daten über Grundstücke eben auch personenbezogene Daten seien. Die Senatsumweltverwaltung dagegen sieht das öffentliche Interesse an einer wirksamen Gefahrenvorsorge als wichtiger an. Das erkennt zwar inzwischen auch die Datenschutzbeauftragte an, möchte jedoch zusätzlich eine Anhörung der Betroffenen. Mal sehen, ob wir hier am Ende erst die Entscheidung durch ein Gerichtsurteil bekommen. Ein anderer Fall betrifft unsere Arbeit hier im Abgeordnetenhaus – es wurde schon erwähnt. Wie lange sollen die Informationen bei der Polizei, nachdem sie eigentlich eine Löschfrist erreicht haben, noch aufbewahrt werden, um für mögliche Untersuchungsausschüsse vorhanden zu sein? Die Datenschutzbeauftragte verlangt hier sehr strenge Kriterien. Die Polizei ist, sagen wir, großzügiger bei der Aufbewahrungsdauer. Da aber zugleich sichergestellt wird bei der Polizei, dass diese Daten ausschließlich für diese Untersuchungsausschussarbeit vorbehalten sind, neige ich selbst dazu, hier die Einstellung der Polizei zu teilen. In dem zu besprechenden Bericht geht es nicht nur um Datenschutz, nein, eben auch um die Informationsfreiheit. Das haben wir alle schon gehört. Das System der Kontrolle ist dabei vernünftigerweise aber trotzdem an den Datenschutz geknüpft. Da anders als beim Datenschutz die Informationsfreiheit kein alltägliches Recht für die meisten ist, hat sich dazu erfreulicherweise auch eine eigene Zivilgesellschaft entwickelt. Mit Portalen, die uns allen bekannt sind, wie FragDenStaat, ist es allen Menschen möglich, den großen Schatz der durch die Bürgerinnen und Bürger angefragten Verwaltungsinformationen zu durchsuchen oder auch selbst aktiv zu werden. Ja, ich weiß, Berlin braucht ein Transparenzgesetz, sodass es dann am Ende auch ein staatliches Transparenzportal gibt, welches alle öffentlichen Informationen bündelt. Da gibt es auch nichts zu lachen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran – Kollege Förster hat es erwähnt –, und wir sprechen sogar heute am Nachmittag noch darüber. Ich bin aber, wenn ich schon Herrn Kollegen Förster erwähne, sehr glücklich, dass wir in der Koalition zusammen eine klare Meinung dazu haben; Kollege Förster hat es auch dargestellt. Und insbesondere: Herzlichen Glückwunsch noch mal, Kollege Förster, Sie hatten gestern Geburtstag. Das hatte ich gestern nicht mehr geschafft in meiner Redevorbereitung, aber ich gratuliere recht herzlich nachträglich. [Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Mit Kollegen Förster haben wir einen Verfechter der verbesserten Transparenz der Berliner Verwaltung. Er kann auch gegenüber den anderen Christdemokraten auf Bundesebene allen ein Vorbild sein, denn die BundesCDU wollte im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen das Bundes-IFG, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, sogar abschaffen. Auf die Lektüre des aktuellen Datenschutzberichts, der nächste Woche kommt, freue ich mich jetzt schon sowie auf weitere Reden zum Datenschutz, die hier alle interessieren. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]
