Dennis Buchner
Die Bildungssenatorin beantwortet das. – Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Das ist nicht nur Bildung, sondern auch Jugend und Familie, demzufolge auch die Hilfen zur Erziehung. – Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Nachfrage! Ich kann Ihnen erst mal grundsätzlich sagen, dass uns durchaus bewusst ist, dass Kinder, Jugendliche und deren Familien aktuell in sehr herausfordernden Zeiten aufwachsen und dementsprechend auch mehr Unterstützung und Hilfe benötigen. Gleichzeitig ist uns natürlich auch bewusst, dass sich das Land Berlin in einer außerordentlich prekären Situation befindet, in einer angespannten Situation, was die Haushaltssituation betrifft. Bezüglich der Hilfen zur Erziehung besteht allerdings gemäß § 27 Absatz 1 und 2 SGB VIII ein individueller Rechtsanspruch, der erfüllt werden muss. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler, die Jugendlichen, die Familien haben einen Rechtsanspruch. Art und Umfang der Hilfe richten sich bei erzieherischem Bedarf immer am Einzelfall aus, und der wird durch die fallzuständige Sachbearbeitung im RSD, im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst, entschieden. Dieser Rechtsanspruch ist selbstverständlich auch in der aktuellen angespannten Haushaltslage stets zu gewährleisten und im vollen Umfang durch das Land Berlin zur Verfügung zu stellen. – Danke!
