Dennis Buchner
Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Für Schulverweise gibt es einen ganz klaren rechtlichen Weg. Das ist im Schulgesetz § 63 hinterlegt. Das bezieht sich nicht auf Einzelfälle. Das ist keine Willkürentscheidung, sondern das sind Rechtsgrundlagen. – Vielen Dank!
