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Christian Gaebler

22.05.2025 Sitzungen 19/66

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schmidberger! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist in engem Austausch mit dem Bezirk, so, wie wir es auch in dem anderen Fall in Neukölln gemacht haben. Hier ist auch die Herausforderung zu sehen, ob entweder eine Abwendungsvereinbarung unterschrieben wird oder ob wir eine Möglichkeit finden, eine Gesellschaft oder Genossenschaft, die den Erwerb übernehmen würde, zu finden, und diese das dann entweder eigenwirtschaftlich macht oder es eventuell Zuschüsse geben kann. Die Haushaltssituation ist, glaube ich, jedem bekannt. Es werden dabei verschiedene Themen erörtert, einerseits der Zustand. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts dort gegeben sind. Zum Zweiten müssen wir sehen: Warum stehen in diesem Haus eigentlich so viele Wohnungen leer? Auch da muss der Bezirk natürlich sehen, dass er die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung und die gesetzlichen Regelungen dort umsetzt. Beim Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet geht es darum, die Verdrängung vorhandener Bevölkerung zu verhindern. Insofern finde ich die Diskussion darüber, wer da jetzt einziehen kann, etwas merkwürdig. Erst mal geht es darum, die Bewohner, die vor Ort sind, vor Verdrängung zu schützen. Alles Weitere muss man dann sehen, wenn das Haus tatsächlich gekauft worden ist und wenn man sieht, welche Wohnungen dort wie zur Verfügung stehen. Bei aller Wertschätzung von Housing First und Azubiwohnen ist das jetzt, glaube ich, nicht der Moment, darüber zu diskutieren. Es geht erst mal darum, eine Lösung zu finden, dieses Haus über das Vorkaufsrecht zu erwerben, und da sind wir zusammen mit dem Bezirk und anderen Beteiligten, landeseigenen Gesellschaften, Genossenschaften, dran, das zu klären.

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