Johannes Kraft
Ja, das mag sein. Ich habe ja eingangs gesagt: Es gibt zwei Anträge, die sich mit genau diesem Thema beschäftigen. Ich wollte erst einmal so ein bisschen mit den Märchen aufräumen. Die Kollegin Kapek hat ja auch nicht wirklich intensiv gucken lassen, dass sie sich intensiver mit dem Thema beschäftigt hätte, was Tonnagebegrenzungen angeht und was insbesondere die Straßenverkehrsordnung betrifft. Aber dazu komme ich gleich noch. Also: RTWs und NEFs. ‒ Nicht die RTWs, verehrte Kollegin Kapek, sind die, die gerufen werden, wenn es wirklich um Leben und Tod geht. Das sind die NEFs, die Notfalleinsatzfahrzeuge, [Stephan Schmidt (CDU): So ist es!] und das ist noch einmal eine ganz andere Kategorie; die haben Sie übrigens gar nicht adressiert. Stattdessen haben Sie über die Krankenhauslogistik gesprochen. Mit Verlaub: Wenn ein Krankenhaus nicht in der Lage ist, mit seinen Logistikdienstleistern so zu disponieren, dass der Wäschetransporter vielleicht eine halbe Stunde oder Stunde früher losfährt oder das Essen möglicherweise etwas früher geliefert wird, ist das bei den Problemen, die wir haben, glaube ich, nicht mehr verhältnismäßig und steht schon gar nicht im Verhältnis zu dem, was Sie vorschlagen.
